"Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"

10. Juli 2025 in Deutschland


Nach tagelangen Schweigen haben sich am Donnerstag am Nachmittag zwei weitere deutsche Diözesanbischöfe zu Wort gemeldet - Kardinal Woelki und Bischof Dieser - Weiterhin Schweigen bei Marx und Bätzing


Köln (kath.net/pm)

Nach tagelangen Schweigen und nur zwei Wortmeldungen von deutschen Diözesanbischöfen (Voderholzer und Oster) haben sich am Donnerstag am späten Nachmittag zwei weitere deutsche Diözesanbischöfe (Woelki und Dieser) zu Wort gemeldet und Kritik an der geplanten Ernennung von linksradikalen Höchstrichterin mit Unterstützung von CDU/CSU geübt. "Die Menschenwürde darf nicht zur Diskussion gestellt werden", schreibt Rainer Maria Kardinal Woelki in einer Aussendung. 

Der Wortlaut von Kardinal Woelki auf kath.net:

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundge-setzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.

Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.

Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.

Nirgends ist das menschliche Leben verletzlicher als an seinem Beginn und an seinem Ende. Als Kirche setzen wir uns daher besonders in diesen Phasen für den Schutz und den Erhalt des Lebens und der Würde eines jeden Menschen ein. Jede und jeder hat als Ebenbild und Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde. Aus dieser Haltung heraus engagieren wir uns beispielsweise in der palliativen Begleitung, um Menschen ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen. Deswegen schaffen wir Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, besonders auch für Mütter in Notsituationen. Es erfüllt uns deshalb mit größter Sorge, wenn immer offener in Frage gestellt wird, dass die Würde eines Menschen vom Moment der Empfängnis, d.h. von der Entstehung des Lebens an, gilt. Als Kirche wenden wir uns insofern entschieden gegen jedweden Versuch, das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben.

 

Der  Aachener Bischof Helmut Dieser hat ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht - Wortlaut auf kath.net 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Aachen. Mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts äußert sich Bischof Dr. Helmut Dieser wie folgt:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Art. 1 GG)

Dieser Erste Artikel des Grundgesetzes darf in keinem seiner beiden Aussageziele eingeschränkt werden. Die Würde, die das Grundgesetz zuspricht, ist ganz und unteilbar. Und kein menschliches Wesen darf zu irgendeinem Teil von dieser Würde ausgenommen werden.

Darum appelliere ich an das freie Gewissen aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Bitte sorgen Sie durch Ihr verantwortliches Wahlverhalten dafür, dass der Konsens über diese uneingeschränkte Verfassungsgarantie in allen Organen des Staates erhalten bleibt!

Bitte sorgen Sie dafür, dass Positionierungen, die ein gestuftes Konzept der Menschenwürde vertreten und dem menschlichen Leben vor der Geburt diese Würde nicht zuerkennen wollen, im höchsten Gericht unseres Staates nicht wirkmächtig werden!  

Damit würde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der zu schweren Beeinträchtigungen des Gemeinwohls führt, weil in Folge einer solchen Aufteilung und Begrenzung des Würdebegriffs tiefgreifende Folgeanwendungen nicht mehr abwendbar wären.
Der demokratische Grundkonsens unserer Gesellschaft im Bewusstsein unantastbarer Werte, auf denen die Demokratie ruht, würde geschwächt, und dadurch würden auch weitere Gefährdungen schutzbedürftiger menschlicher Existenz in Deutschland drohen.

Genau dies wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes für die Zukunft Deutschlands mit Artikel 1 für alle Zukunft verhindern.
 


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