19. August 2025 in Deutschland
Berliner Gericht stellt fest: Nius-Chef Reichelt darf sagen, dass ein Neonazi keine Frau, sondern ein Mann ist!
Berlin (kath.net)
In Deutschland gab es jetzt vor Gericht einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit. Was ist passiert? Nius-Chef Julian Reichelt hatte vor einigen Monaten einen deutschen Neo-Nazi, der sich aufgrund des umstrittenen "Selbstbestimmungsgesetz" als "Frau" eintragen wollte, weiterhin als "Mann" bezeichnet und bekam dafür ein Gerichtsverfahren aufgebrummt.
Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass die Meinungsfreiheit schwerer wiegt. Laut einem Bericht von "Nius" darf man man auch in Deutschland weiterhin einen Mann als Mann bezeichnen. Das Portal schreibt dazu: "Nahezu alle Medien haben vor diesem Irrsinn gekuscht, weil sie entweder eingeschüchtert sind oder das linksradikale Selbstbestimmungsgesetz so sehr lieben, dass sie bereit sind, groteske Dinge zu behaupten."
Reichelt betont, dass kein verrücktes Gesetz "uns" dazu zwingen könne, faktisch falsche Dinge zu behaupten. Damit wanke die komplette Ideologie, die dieses Gesetz der Gesellschaft aufzwingen soll. "Man darf sagen: 'Sie haben einen Schnurrbart. Sie sind ein Mann. Sie gehören nicht in die Umkleide meiner Tochter.' Allen durchgeknallten Linken möchte ich sagen: Ihr alle hattet nicht den Schneid, gegen den Irrsinn eines Neonazis vor Gericht zu ziehen, weil Euch Eure Ideologie am Ende wichtiger ist. Gern geschehen. Sven Liebich ist ein Mann – und kein Gesetz wird mich jemals zwingen, etwas anders zu behaupten", schreibt der NIUS-Chef.
In einer offiziellen Pressemitteilung von Reichelt heißt es dann wörtlich: "Das Gericht stellte klar, es werde 'mit der streitgegenständlichen Äußerung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin eingegriffen. Eine Äußerung, die einer Person die empfundene geschlechtliche Identität abspricht, ist geeignet diese Person bloßzustellen und sie auch in ihrer Lebensrealität zu verunsichern. Der Eingriff ist im vorliegenden Fall jedoch nicht rechtswidrig, da er durch ein überwiegendes Recht des Antragsgegners auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Gericht erkannte an, dass in einer freiheitlichen Demokratie auch unbequeme, von Teilen der Gesellschaft abgelehnte oder als verletzend empfundene Meinungen zulässig sind – sofern sie auf Tatsachen beruhen und einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Genau dies sei hier der Fall gewesen.
Der Versuch, mit Verweis auf das Selbstbestimmungsgesetz einen generellen Maulkorb gegen biologische Tatsachenbehauptungen zu erwirken, ist damit gescheitert. Das Gericht hat der ideologischen Instrumentalisierung von Identitätsbegriffen eine klare Absage erteilt.'"
Und Joachim Steinhöfel, der bekannte Anwalt von Julian Reichelt, schreibt in einer Aussendung: "Wer juristisch erzwingen will, dass die Öffentlichkeit biologische Realität nicht mehr benennen darf, stellt sich gegen den freiheitlichen Diskurs und ist ein erklärter Gegner der Meinungsfreiheit. Er instrumentalisiert individuelle Schicksale für seinen ideologischen Kreuzzug", so Steinhöfel. "Die Entscheidung stellt klar: Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Zensurgesetz."
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