Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte

22. August 2026 in Prolife


Leihmutter McKenna West soll mehr als 100.000 US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil sie ein Baby mit Herzfehler nicht abtreiben ließ.


Dallas (kath.net/jg)
Die biologischen Eltern eines von der Leihmutter McKenna West ausgetragenen Kindes haben die 28-jährige Krankenschwester aus Alaska auf mehr als 100.000 Dollar verklagt. Sie werfen ihr vor, sie habe den Vertrag über die Leihmutterschaft gebrochen, weil sie trotz des Wunsches der biologischen Eltern das Kind nicht abtreiben ließ, berichtet die New York Post.

Laut einem Bericht von TMZ reichten Nasheen Gilkar und Omar Ahmed Wochen vor der Geburt eine Gegenklage gegen West ein. Die biologischen Eltern hatten sich bereit erklärt, West im Rahmen des Leihmutterschaftsvertrages 60.000 Dollar für das Austragen ihres Kindes zu zahlen. Der Vertrag enthielt eine Klausel, die eine Abtreibung erlaubte, falls Probleme beim Fötus auftreten sollten.

In der 20. Schwangerschaftswoche wurde bei dem ungeborenen Kind das hypoplastische Linksherzsyndrom diagnostiziert, ein lebensbedrohlicher und seltener Herzfehler. Die biologischen Eltern forderten daraufhin, dass West das Kind abtreiben solle. West weigerte sich und reiste nach Texas. (Siehe Link) Dort, so hofft sie, würde sie rechtlich als Mutter des Kindes anerkannt werden, weil sie es auf die Welt gebracht hat.

Das Kind kam am 12. August 2026 zur Welt. West nannte den Jungen Gabriel, die biologischen Eltern bestehen hingegen auf dem Namen Rumi. Gilkar und Ahmed fordern nun mehr als 100.000 Dollar Schadenersatz wegen Vertragsbruchs sowie weitere, nicht näher bezifferte Entschädigungen wegen angeblich „böswilligen und unerhörten Verhaltens“.

Die Leihmutter hatte bereits zwei frühere Schwangerschaften hinter sich und war mit dem Ablauf vertraut, so die Klage. Die biologischen Eltern bestreiten, West jemals zur Abtreibung gezwungen haben zu wollen.

West hat seit ihrer Ablehnung der Abtreibung nach Angaben ihres Anwalts Lincoln Wilson keinerlei Zahlungen mehr von den biologischen Eltern des Kindes erhalten. Sie bereitet sich auf einen umfassenden Rechtsstreit vor, um als rechtliche Mutter anerkannt zu werden. „Sie strebt die Elternschaft an, weil sie in Texas geboren hat – und in Texas gehört das Kind der Frau, die es zur Welt gebracht hat“, erklärte Wilson.

Marla Neufeld, eine Rechtsanwältin für Reproduktionsrecht, hat jedoch gegenüber der New York Post festgestellt, die Leihmutter habe praktisch keinen rechtlichen Anspruch auf das Kind.

Der Fall hat eine USA-weite Debatte über Abtreibung und Leihmutterschaft ausgelöst und Gerichte sowie Behörden in drei Bundesstaaten beschäftigt. Das hypoplastische Linksherzsyndrom erfordert mehrere Operationen und bringt lebenslange medizinische Versorgung sowie potenziell schwere Komplikationen mit sich.

West selbst erklärte: „Jedes Leben zählt. Keine Frau sollte gezwungen werden, das Leben des Babys zu beenden, das sie trägt – auch ich nicht … Baby Gabriel sollte eine Chance auf Leben bekommen.“

 


© Foto: McKenna West/Facebook

 


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