Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität

7. September 2026 in Kommentar


„Einige befremdliche Äußerungen deutscher Bischöfe anlässlich der Wahlen in Bund, Ländern und Kommunen bedürfen der Klarstellung aus theologischer Sicht.“ Von Gerhard Card. Müller, Rom


Rom (kath.net) Einige befremdliche Äußerungen deutscher Bischöfe anlässlich der Wahlen in Bund, Ländern und Kommunen bedürfen der Klarstellung aus theologischer Sicht.

Es ist daran zu erinnern, dass die Apostel und ihre Nachfolger im Bischofs- und Priesteramt von Jesus eingesetzt sind um in der Kraft den Heiligen Geistes allen Menschen das Evangelium vom universalen Heilswillen Gottes zu verkünden, die Sünder zur Umkehr zu berufen und ihnen in der Taufe und den anderen Sakramenten das neue Leben in Gottes Gnade zu vermitteln. 

Sie dürfen also keineswegs ihre geistliche Vollmacht in dem legitimen Kampf um die Mehrheit der Wählerstimmen in einem demokratischen Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland gemäß ihrer Verfassung ohne Zweifel ist, zu Gunsten oder zu Ungunsten einer einzelnen politischen Partei in die Waagschale werfen. 

Das wäre Missbrauch der geistlichen Autorität zu politischen Zwecken. 

Historisch betrachtet hat die machtpolitische Einflussnahme der Bischöfe zu Lasten ihrer geistlichen Autorität immer die wahre Sendung der Kirche zum ewigen Heil und zur Vermittlung jedes Menschen in die personale Unmittelbarkeit zu Gott verdunkelt. Der Kirche geht es nicht um die politische Macht, sondern um Gottes Gnade und Wahrheit, wie es aus der Gerichtszene Pilatus contra Jesus mit unleugbarer Gewissheit hervorgeht. 

Von einer illegitimen Einmischung in den Wahlkampf zu unterscheiden ist die notwendige Applikation moralischer Prinzipien auf die Politik aufgrund der fundamentalen Wahrheit, dass der Staat für die Bürger da ist und nicht umgekehrt. Vor allem die Bischöfe und Priester, aber auch alle Christgläubigen, sind in ihrem Gewissen dazu aufgerufen, die grundlegendenden Menschenrechte gegen atheistische und antihumane Ideologien und pure Machtansprüche von tollwütigen Potentaten zu verteidigen. 

Die Kirche ist auch die Anwältin der Interessen der Menschheit, die über die Staatsräson einzelner Staaten hinausgehen (Frieden, soziale Gerechtigkeit, Menschenwürde). Sie hat deutlich zu machen, dass wir als Menschheit eine Völkerfamilie sind, und dass jeder einzelne Mensch nach Gottes Bild und Gleichnis geschaffen ist oder mit Immanuel Kant gesagt, dass der Mensch immer Zweck an und in sich selbst ist und niemals instrumentalisiert werden darf für die Zwecke anderer Menschen oder eines Kollektivs. 

Deshalb lehnt die Kirche aufgrund der Offenbarung Gottes in Jesus Christus jede auf- oder abwertende Einteilung der Menschen in Stände, Klassen, Kasten und Rassen grundsätzlich ab. Einer einzelnen Partei und ihren Wählern von vornherein völkisches Rassedenken zu unterstellen, ist dagegen eine unbewiesene Tatsachenbehauptung. Denn es ist schwer oder gar nicht nachzuvollziehen, dass Millionen unserer deutschen Mitbürger sich eine solche wahnsinnige Ideologie, die eklatant gegen das natürliche Sittengesetz und das christliche Menschenbild verstößt, zu eigen gemacht hätten. 

Wenn dies zuträfe, wäre dies auch eine Anklage gegen die Kirche (in den Familien, den Pfarreien und im Religionsunterricht), dass sie in ihrem geistlichen Auftrag die Gewissen zu bilden schwerstens versagt hätte.

Ein katholischer Bischof, von dem man erwartet, dass er die Lehre der Kirche nicht nur kennt, sondern sie auch richtig darstellen kann, darf also auf keinen Fall den „Verlust von AfD-Wählern“ in Kauf nehmen, die sich aufgrund seiner rein hypothetischen Mutmaßungen von der Kirche, die im Glauben ihre Mutter ist, missverstanden, verraten und abgestoßen fühlen. 

Die Kirche ist die Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus, den Sohn Gottes, glauben, der für uns alle Mensch geworden ist und der uns durch seinen Tod am Kreuz und seine Auferstehung von den Toten für immer in die Lebensgemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott der Wahrheit und der Liebe aufgenommen hat. Christ wird ein Mensch durch den Glauben an Jesus den Christus und durch die Taufe auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Mittels der Taufe werden wir eingegliedert in den Leib Christi, der die Kirche ist als Volk Gottes und Tempel des Heiligen Geistes. 

Gewiss hat die katholische Kirche in ihrem Lehramt das Recht und die Pflicht, einem einzelnen Gläubigen zu sagen, dass er sein Heil gefährdet, wenn er wesentliche Wahrheiten des geoffenbarten Glaubens leugnet oder gravierend gegen die Gebote Gottes verstößt. (Das wäre auch der Fall, wenn Ausländer, sogar illegal hier Weilende rechtswidrig und unmenschlich behandelt würden). 

Diese geistliche Vollmacht erstreckt sich aber nicht auf das Wahlverhalten derjenigen katholischen Mitbürger, die lediglich von den parteipolitischen Präferenzen eines andern Katholiken abweichen, der zwar als Bischof und Priester im geistlichen Amt sein Hirte und Seelsorger ist, der aber auf der Ebene der Politik und der freien Wahlen ein gleichberechtigter Bürger ist wie er selbst.

Bei einer demokratischen Wahl hat jeder Katholik das Recht derjenigen Partei seine Stimme zu geben, der er zutraut die Probleme des Landes besser zu lösen als andere Parteien, vorausgesetzt, dass die demokratisch zu wählende Regierung nicht zu unmoralischen Mitteln greift oder mit ihnen liebäugelt. 

Ein Bischof der katholischen Kirche soll ein guter Hirte sein, der besorgt ist, dass die ihm anvertrauten Gläubigen durch ein Leben in der Nachfolge Christi das ewige Heil erlangen. Welche Partei die Mehrheit erringt, soll er getrost den Wählern überlassen und den Schutz der Demokratie den dafür zuständigen staatlichen Organen. 

Hüter der Demokratie ist im Namen des Volkes das Bundesverfassungsgericht, die Bischöfe hingegen sind in Christi Namen Hirten der Seelen und Vorbilder der Herde Gottes (vgl. 1 Petr 2, 25; 5, 2-5). Zu seinen Aufgaben kann man auch rechnen, dass er die Kontrahenten ermahnt, sich nicht als Feinde zu behandeln, sondern als Mitmenschen zu respektieren, damit der Grundkonsens der demokratischen Gesellschaft nicht aufgelöst wird. 

Für den Machterhalt einer auf Zeit gewählten Regierung oder den Machtanspruch von Parteien und Parteienbündnissen darf ein Bischof niemals das ewige Heil derjenigen Katholiken gefährden, die nicht so wählen, wie er es gerne hätte. 

Es ist ein schweres Ärgernis, wenn Bischöfe und Priester, katholische Verbände und Einrichtungen in einer Reihe mit politisch-ideologischen Agitatoren auftreten oder auch nur genannt werden, weil dann die Kirche sich wie ein politische Akteurin präsentiert und damit ihre Sendung verrät Sakrament des universalen Heilswillens Gottes zu sein. 

Den politisierenden Bischöfen und kirchlichen Verbänden hat darum das II. Vatikanische Konzil ins Stammbuch geschrieben: „So ist die Kirche, auch wenn sie zur Erfüllung ihrer Sendung menschlicher Mittel bedarf, nicht gegründet, um irdische Herrlichkeit (d.h. politische Macht) zu suchen, sondern um Demut und Selbstverleugnung auch durch ihr Beispiel auszubreiten. Christus wurde vom Vater gesandt, ‚den Armen frohe Botschaft zu bringen, zu heilen, die bedrückten Herzens sind‘ (Lk 4,18), ‚zu suchen und zu retten, was verloren war‘ (Lk 19,10). In ähnlicher Weise umgibt die Kirche alle mit ihrer Liebe, die von menschlicher Schwachheit angefochten sind, ja in den Armen und Leidenden erkennt sie das Bild dessen, der sie gegründet hat und selbst ein Armer und Leidender war. Sie müht sich, deren Not zu erleichtern, und sucht Christus in ihnen zu dienen.“ (Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“ 8).


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