
16. September 2026 in Prolife
Dank einer einstweiligen Verfügung können die Schwestern ihre Pflege weiterhin nach den Grundsätzen ihres Glaubens durchführen, ohne zur Mithilfe bei assistiertem Suizid verpflichtet oder für lebensbejahende Aussage bestraft zu werden.
Springfield (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Gericht hat den US-Bundesstaat Illinois angewiesen, die Bestimmungen des Euthanasiegesetzes nicht gegen Kardinal Blase Cupich, den Erzbischof von Chicago, die Carmelite Sisters for the Aged and Infirm (dt. „Karmeliterinnen für die Alten und Schwachen“), die Little Sisters of the Poor (dt. „Kleine Schwestern der Armen“) und einen Apotheker durchzusetzen. Dies gab der Becket Fund for Religious Liberty bekannt, der den Schutz der katholischen Einrichtungen und Personen vor Gericht beantragt hat. Der Bundesstaat hat der Entscheidung zugestimmt.
Die nun erlassene einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Betroffenen ihre Dienste weiterhin entsprechend den Grundsätzen ihres Glaubens leisten können, ohne zur Mithilfe bei assistiertem Suizid verpflichtet oder für lebensbejahende Aussagen bestraft zu werden.
Das Euthanasiegesetz von Illinois, welches am 12. September in Kraft getreten ist, verpflichtet Personen und Organisationen, die in der Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen tätig sind, diese bei der Durchführung eines assistierten Selbstmords zu unterstützen. Wenn die Einrichtung den assistierten Selbstmord nicht durchführt, muss sie den Patienten über sein „Recht“ auf Suizid informieren, ihn bei der Qualifikation für die tödlichen Medikamente unterstützen und sie an Einrichtungen weiterleiten, die bereit sind, den assistierten Suizid durchzuführen.
Das Gesetz formuliert Begriffe wie „Zwang“ oder „unzulässige Einflussnahme“ so weit, dass Worte wie „Töten Sie sich nicht. Jesus liebt Sie. Ihr Leben ist kostbar“, bereits strafbar sein könnten.
Katholische Einrichtungen wie die Carmelite Sisters for the Aged and Infirmed und katholische Apotheker wie Luke Vander Bleek sehen ihre Aufgabe darin, Leben zu heilen und zu schützen, nicht es zu beenden. Sie lehnen daher jede Form der Unterstützung für assistierten Suizid ab.
Kardinal Cupich begrüßte die Entscheidung: Die im Gesetz festgelegten Verpflichtungen verletzten zentrale verfassungsrechtliche Schutzrechte der Redefreiheit und Religionsfreiheit. Das Gesetz müsse dauerhaft aufgehoben werden, forderte er. Die Kirche habe nicht die Absicht, Nicht-Katholiken die katholische Lehre aufzuzwingen, sondern verhindern, dass der Staat katholische Anbieter in einen Gewissenskonflikt bringe.
Mutter Mary Rose Heery von den Carmelite Sisters erklärte, die Vereinbarung bringe den Schwestern, den Bewohnern und ihren Familien Frieden. Die Pflege müsse sich nicht ändern. Mutter Julie Marie von den Little Sisters of the Poor betonte, sie würden ihren Auftrag nie verraten. Luke Vander Bleek sagte, er könne nun weiterhin als Apotheker seinen Nachbarn dienen, ohne Suizidmedikamente ausgeben zu müssen.
Mark Rienzi, der Präsident des Becket Fund, nannte den Zwang für katholische Nonnen zur Suizidhilfe einen eklatanten Angriff auf die Religionsfreiheit. Illinois habe zu Recht der Anordnung zugestimmt. Man werde weiter für einen endgültigen Schutz kämpfen, damit Patienten ihre letzten Tage in der Begleitung von Menschen verbringen können, die ihnen mitfühlende, lebensbejahende Pflege anbieten.
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