
19. September 2026 in Prolife
Erstmals wurde ein zweijähriges, schwerkrankes Kind in den Niederlanden aktiv getötet - Die Niederlande hatten 2024 bestehende großzügige Regelungen zur Sterbehilfe nochmals ausgeweitet, nun können auch Kinder von 1- 12 Jahre euthanasiert werden
Amsterdam (kath.net) Ein zweijähriges Kind wurde in den Niederlanden durch Euthanasie getötet. Das Kind starb Ende 2025, wie aus einem Schreiben der niederländischen Gesundheitsministerin Sophie Hermans an das Parlament im Juni hervorging. Darüber berichtet „LifeSiteNews“ anhand einer Darstellung von „Right to Life UK“.
In den Niederlanden wird Euthanasie bei Säuglingen seit vielen Jahren praktiziert, berichtet „LifeSiteNews“ weiter. Außerdem sei Sterbehilfe für Jugendliche über 12 Jahren erlaubt. Die Niederlande weiteten 2024 diese Regelungen nochmal aus, um Euthanasie auch bei Kindern im Alter von einem bis zwölf Jahren zu ermöglichen. Nun wurde erstmals ein Kind getötet, das weder Säugling noch über 12 Jahre alt war.
Bevor das Leben des Kindes beendet wurde, konsultierte der behandelnde Arzt unabhängige Mediziner von außerhalb seines eigenen Tätigkeitsbereichs. Diese anderen Ärzte kamen zu dem Schluss, dass „das Kind nicht durchgehend unerträglich litt“, so der Prüfungsausschuss für Spätabbrüche sowie die Beendigung des Lebens bei Neugeborenen und Kindern unter zwölf Jahren. Der Prüfungsausschuss gab bekannt, dass die anderen Ärzte der Ansicht waren, es „gäbe noch vertretbare Alternativen, wie etwa palliative Maßnahmen und andere Medikamente, die möglicherweise zu einer besseren Kontrolle der epileptischen Anfälle führen könnten“.
Dennoch wurde das Kind später durch Euthanasie getötet, nachdem der Arzt eine weitere Zweitmeinung bei einem anderen Mediziner eingeholt hatte; dieser kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Beendigung des Lebens des Kindes durch Euthanasie erfüllt seien. Der Prüfungsausschuss stellte später fest, dass der Arzt die geltenden Sorgfaltsanforderungen eingehalten hatte, schreibt „LifeSiteNews“.
Der in Großbritannien für seine klar Haltung gegen Sterbehilfe bekannte Lord Alton reagierte auf diese Nachricht mit folgenden Worten: „Man fängt mit ein bisschen Sterbehilfe an, und das ist unausweichlich der Weg dorthin. Legalisiert man sie, wird sie einfach zu einer weiteren ‚Option‘.“ In England und Wales hatte das Unterhaus vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der assistierten Sterbehilfe abgelehnt.
Catherine Robinson, Sprecherin von „Right To Life UK“, sagte: „Es ist sehr traurig, von der Tragödie in den Niederlanden zu hören, bei der das Leben eines kleinen Kindes durch Sterbehilfe beendet wurde. Ein beschleunigter Tod ist keine Lösung für Kranke, unabhängig vom Alter.“ „Genau vor dieser Gesetzesausweitung hatten Kritiker des Gesetzes zur Sterbehilfe in England und Wales gewarnt. Wir danken den Abgeordneten, dass sie gegen das Gesetz gestimmt und so sichergestellt haben, dass sich Tragödien dieser Art“ nicht auch in England und Wales „wiederholen können“.
Symbildbild (c) pixabay/ds_30
© 2026 www.kath.net