Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg

23. September 2026 in Prolife


Nach dem Wechsel von einem evangelischen Betreiber auf die katholische Malteser Deutschland GMBH wurde das Abtreibungsangebot am Klinikum verringert, dies ruft neben viel Zustimmung auch Unmut hervor.


Flensburg (kath.net) „Selbstbestimmung ist unser Recht.“ Dies wurde Anfang September im Eingangsbereich des Malteser Fördeklinikums St. Katharina mit roter Farbe auf das Pflaster aufgesprüht, wie üblich ohne Hinweis darauf, dass auch ungeborene Kinder Träger von Menschenrechten sind. Ebenso wurde auch eine Hinweistafel besprüht. Dazu kam ein aufgesprühtes Symbol für Kleiderbügel, um auf unsichere Abtreibungen hinzuweisen – auch hier fehlte in gewohnter Einseitigkeit jeder Hinweis auf die körperlichen und psychischen Risiken einer Abtreibung für die Frau, auch wird nicht erwähnt, dass einer der beiden bei einer Abtreibung beteiligten Menschen gezielt stirbt. Der Vorfall brachte einem Sachschaden von ca. 1.000 Euro mit sich. Über den Vorfall berichteten u.a. der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) und die „Tagesschau“. Die Sachbeschädigung wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Die katholische Malteser Deutschland GMBH hat dieses Krankenhaus im März 2026 von der Evangelischen Diakonissenanstalt übernommen. Dass der Wechsel von einem evangelischen zu einem katholischen Träger eine Verringerung der Abtreibungen im Klinikum mit sich bringen würde, wurde vorab kontrovers diskutiert, auch bereits im Landtag von Schleswig-Holstein. Allerdings hatte auch der evangelische Betreiber zuvor seit 2021 die Abtreibungen eingeschränkt, seitdem wurden immerhin keine stationären Abtreibungen nach Beratungsregelung durchgeführt, nur noch ambulant.

Eine Notversorgung bei Komplikationen wird weiterhin gewährleistet, schreibt das Malteser Klinikum auf seiner Homepage (siehe Link). Abtreibungen nach einer medizinischen Indikation, wenn Gefahr für Leib und Leben für eine schwangere Frau besteht, sowie bei kriminologischer Indikation (z.B. Vergewaltigung), können weiterhin durchgeführt werden. Nach einer Vergewaltigung können betroffene Frauen offenbar in der Notaufnahme die „Pille danach“ erhalten.

Hintergrund - Im Katechismus der katholischen Kirche wird gelehrt: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schwerwiegendes Vergehen“ (KKK 2272).

Foto: Symbolbild


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