Am Grab des Petrus – Die diesjährige Romwallfahrt Ad Petri Sedem

29. Oktober 2026 in Kommentar


Liturgische Einheit, kirchliche Verantwortung und die offenen Türen von St. Peter. Von Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer


Eichstätt-Vatikan (kath.net/pl) Die Liturgie gehört zu den kostbarsten Gaben der Kirche. In ihr empfängt sie das Wort Gottes, feiert das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi und wird durch den Heiligen Geist zur Gemeinschaft aufgebaut. Gerade deshalb schmerzen liturgische Auseinandersetzungen besonders tief. Sie berühren den Glauben, geistliche Lebensgeschichten und das Vertrauen, in der Kirche beheimatet zu sein.

Die Vorgänge um die diesjährige Romwallfahrt Ad Petri Sedem verlangen deshalb eine sorgfältige Betrachtung. Dabei sind nachprüfbare Tatsachen, journalistische Deutungen und pastorale Bewertungen auseinanderzuhalten. Ebenso notwendig ist jedoch eine klare Frage an die Verantwortlichen: Welche Folgen haben Entscheidungen, durch die Gläubige den Eindruck gewinnen, am Grab des Petrus unerwünscht zu sein?

St. Peter ist ein Wallfahrtsziel von weltkirchlicher Bedeutung. Seine „katholische“ Offenheit muss die erkennbare Grundhaltung bleiben. Einschränkungen organisierter Veranstaltungen können notwendig sein. Sie bedürfen aber einer nachvollziehbaren Begründung, eines angemessenen Verfahrens und einer pastoralen Alternative. Je größer die symbolische Bedeutung eines Ortes ist, desto sorgfältiger müssen die Verantwortlichen die Wirkung ihrer Entscheidungen bedenken.

1. Die Liturgie als gemeinsame Grundlage
Eine Verständigung beginnt mit der theologischen Mitte. Die Liturgie ist der Kirche anvertrautes Handeln Christi. Ihre Ordnung dient dazu, dieses Handeln in der Gemeinschaft des Glaubens zu feiern. Daher verbindet das Zweite Vatikanische Konzil die Bewahrung gesunder Überlieferung mit legitimer Entwicklung. Es verlangt sorgfältige Prüfung und ein organisches Hervorwachsen neuer Formen aus den bestehenden. Zugleich beauftragt es ausdrücklich die Erneuerung der liturgischen Ordnung.¹

Diese Verbindung bewahrt vor zwei Verkürzungen. Geschichtlich Gewachsenes darf nicht leichtfertig als überholt behandelt werden. Ebenso wenig darf eine bestimmte geschichtliche Gestalt mit der unveränderlichen Substanz des Glaubens gleichgesetzt werden. Die kirchliche Überlieferung lebt davon, dass das Empfangene treu weitergegeben und den Menschen erschlossen wird.

Darüber, wie überzeugend einzelne Reformmaßnahmen diesen Anforderungen entsprechen, darf wissenschaftlich diskutiert werden. Historische Forschung und theologische Kritik können zur Vertiefung beitragen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten die kirchliche Gemeinschaft und die sakramentale Wirklichkeit der von der Kirche anerkannten Liturgie achten.

2. Leos Orientierung: Konzilsrezeption und pastorale Einbeziehung
Papst Leo XIV. bejaht die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils ausdrücklich. In seiner Katechese vom 26. August 2026 stellt er sie in den Zusammenhang der vorausgehenden liturgischen Erneuerung. Zugleich kritisiert er Missbräuche, die aus einer Übersteigerung oder einem Missverständnis ihrer Grundsätze entstanden sind. Seine Zustimmung zur Reform schließt die Aufgabe ein, deren Umsetzung zu prüfen und Fehlentwicklungen zu korrigieren.²

Seine Vorstellung tätiger Teilnahme umfasst die innere Beteiligung am gefeierten Geheimnis. In seiner Katechese über die Kirchenmusik verbindet er sie mit Umkehr, geistlicher Bildung und dem täglichen Leben. Er würdigt Gregorianik, Orgel und Schola sowie die Antworten der Gemeinde und das heilige Schweigen. Damit eröffnet er einen gemeinsamen Raum für Anliegen, die in den liturgischen Auseinandersetzungen häufig gegeneinander ausgespielt werden.³

Für seine Haltung gegenüber traditionsverbundenen Katholiken ist das auf den 18. März 2026 datierte Schreiben an die französischen Bischöfe besonders wichtig. Durch Kardinalstaatssekretär Parolin lässt Leo konkrete Lösungen anregen, die aufrichtig dem Vetus Ordo verbundene Menschen großzügig einbeziehen und zugleich die liturgischen Vorgaben des Konzils respektieren. Er wünscht ein verständnisvolleres gegenseitiges Wahrnehmen.⁴

Diese pastorale Orientierung verdient, auch an römischen Entscheidungen erkennbar zu werden. Menschen brauchen verlässliche Zeichen dafür, dass ihre geistlichen Bindungen gehört werden und ihre kirchliche Zugehörigkeit außer Frage steht.

3. Was in Rom tatsächlich geschah
Am 25. Oktober 2025 feierte Kardinal Raymond Leo Burke am Kathedra-Altar des Petersdoms eine Pontifikalmesse nach dem älteren Messbuch. Nach dem Bericht von Catholic News Service bestätigte der Vatikan ausdrücklich die Genehmigung durch Papst Leo XIV.⁵

Für die Wallfahrt 2026 wurde eine entsprechende Messe in St. Peter nicht genehmigt. Nach einem Bericht von AdVaticanum bezog sich das betreffende Schreiben vom 7. August auf dieses Jahr. Daraus lässt sich kein dauerhaftes Verbot künftiger Wallfahrtsmessen ableiten. Als Ort der diesjährigen Hauptmesse wurde Santa Maria Maggiore vorgesehen.⁶

Eine weitere Anfrage betraf den gemeinsamen Einzug in den Petersdom mit Gebet und Anbetung. Diane Montagna veröffentlichte am 25. Oktober ein als Antwort des Staatssekretariats ausgewiesenes Schreiben vom 30. September 2026, unterzeichnet von Erzbischof Paolo Rudelli und gerichtet an Abbé Claude Barthe. Es lehnt dessen Anfrage vom 8. September ab, ohne Gründe zu nennen. Montagna gibt die Anfrage als Bitte um prozessionsweisen Einzug, Gebet für den Papst an der Confessio und eucharistische Anbetung am Kathedra-Altar wieder. Das vollständige Faksimile der ursprünglichen Anfrage liegt in den hier ausgewerteten Unterlagen nicht vor.⁷

Die Ablehnung wurde am 23. Oktober öffentlich bekannt. Am folgenden Tag gelangte die Prozession auf den Petersplatz und endete am Obelisken. Der organisierte Einzug in die Basilika fand nicht statt. Diesen äußeren Ablauf bestätigen auch Berichte, die der Deutung einer Diskriminierung entschieden widersprechen.⁸

Belegt ist somit die Ablehnung einer organisierten Gebetsveranstaltung. Ein allgemeines Zutrittsverbot für einzelne traditionsverbundene Katholiken ist nicht nachgewiesen. Ebenso wenig belegen die veröffentlichten Dokumente einen persönlichen Verbotsbefehl Leos XIV.

4. Die Gründe bleiben unzureichend geklärt
Eine offizielle Erklärung, die den konkreten Vorgang öffentlich erläutert, wurde in der Recherche nicht gefunden. Die Presse bietet unterschiedliche Deutungen.

Das unabhängige italienische Portal Silere non possum nennt organisatorische Gründe und verweist auf eine andere Veranstaltung in St. Peter. Deren Existenz ist tatsächlich offiziell dokumentiert: Für den 24. Oktober waren am Kathedra-Altar um 15.30 Uhr die Lectio Francisci und um 18 Uhr eine Eucharistiefeier angekündigt.⁹

Diese Belegung macht organisatorische Einschränkungen plausibel. Sie erklärt jedoch für sich genommen noch nicht, weshalb das früher angefragte gemeinsame Gebet nicht möglich war. Vorbereitungszeiten, Besucherführung oder Sicherheitsmaßnahmen könnten eine Rolle gespielt haben; eine konkrete Erläuterung liegt dafür nicht vor.

Andere Berichte verweisen auf die Sorge vor einer kirchenpolitischen Instrumentalisierung der Feier von 2025. Bereits katholisch.de berichtete im September, deren öffentliche Wirkung sei im päpstlichen Umfeld als triumphalistisch wahrgenommen worden. Die zugrunde liegenden Aussagen werden allerdings nicht einer namentlich genannten vatikanischen Quelle zugeordnet.¹⁰

Hinzu kommt Marquants mittelbar überlieferte Aussage, Leo habe die damalige Messe gegenüber Bischof Athanasius Schneider als instrumentalisiert bezeichnet. Ein autorisiertes Gesprächsprotokoll oder eine öffentliche Bestätigung des Papstes liegt dafür nicht vor.¹¹

Deshalb bleibt die Schlussfolgerung begrenzt: Organisatorische Schwierigkeiten und die Sorge vor kirchenpolitischer Vereinnahmung sind mögliche Erklärungen. Welche Erwägungen tatsächlich entscheidend waren, ist öffentlich nicht ausreichend geklärt.

5. St. Peter muss als offenes Wallfahrtsziel erfahrbar bleiben
An diesem Punkt reicht die Frage nach der formalen Zuständigkeit nicht aus. Der Petersdom ist ein Ort des Gebets, ein Ziel ungezählter Pilger und ein sichtbares Zeichen der weltweiten katholischen Gemeinschaft. Menschen kommen dorthin mit unterschiedlichen Sprachen, Lebensgeschichten und geistlichen Prägungen. Gerade am Grab des Apostels sollten sie erfahren können, dass die Kirche sie zum Glauben und zum Gebet einlädt.

Die Offenheit für alle begründet keinen uneingeschränkten Anspruch auf jeden Termin, jeden Altar oder jede gewünschte Feierform. Sie begründet aber eine starke Verpflichtung zur Gastfreundschaft. Sicherheitsanforderungen, die Würde des Ortes und ein geordneter Ablauf müssen gewährleistet sein. Wo deshalb eine Veranstaltung nicht stattfinden kann, sollte möglichst ein anderer Zeitpunkt, ein geeigneter Bereich oder eine schlichtere Form gemeinsamen Gebets angeboten werden.

Dabei ist zwischen einem besonderen liturgischen Privileg und einer gemeinsamen Wallfahrt zum Apostelgrab zu unterscheiden. Die Nichtgenehmigung einer Pontifikalmesse kann rechtlich und organisatorisch anders zu beurteilen sein als die Ablehnung eines gemeinsamen Gebets. Für die Betroffenen besitzt gerade dieses Gebet eine tiefe Bedeutung: Sie möchten ihre Verbundenheit mit dem Nachfolger Petri ausdrücken.

Auch die Möglichkeit, später einzeln einzutreten, ersetzt diese gemeinschaftliche Erfahrung nur teilweise. Eine Wallfahrt ist wesentlich gemeinsamer Weg, gemeinsames Bekenntnis und gemeinsames Beten. Deshalb verdient ihre Begleitung besondere pastorale Aufmerksamkeit.

6. Römische Entscheidungen haben weltkirchliche Folgen
Die Verantwortlichen in Rom sollten sich der Reichweite solcher Entscheidungen sehr klar bewusst sein. Eine örtlich begrenzte Verwaltungsmaßnahme kann weltweit als Aussage darüber verstanden werden, wer in der Kirche willkommen ist. Diese Wirkung besteht auch dann, wenn sie von den Entscheidenden nicht beabsichtigt war.

Gerade in einem bereits belasteten Umfeld kann eine unverständliche Ablehnung vorhandenes Misstrauen verstärken. Gläubige könnten daraus schließen, dass ihre Bindung an Rom wenig zählt. Radikale Stimmen können den Vorgang als Bestätigung ihrer Behauptung verwenden, innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft gebe es für traditionsverbundene Menschen keinen verlässlichen Platz. Das ist eine vorhersehbare Gefahr, die bei der Entscheidung mitbedacht werden muss.

Daraus folgt keine Verpflichtung, jeder Forderung nachzugeben. Es folgt aber die Pflicht, Verhältnismäßigkeit, Vermittlung und mögliche Alternativen sorgfältig zu prüfen. Die entscheidende Frage lautet: Wie kann das berechtigte Anliegen der kirchlichen Ordnung geschützt werden, ohne die Bereitschaft zur Gemeinschaft unnötig zu beschädigen?

Eine solche Prüfung sollte auch die Kommunikation umfassen. Ein knappes ablehnendes Schreiben mag verwaltungstechnisch genügen; pastoral kann es erhebliche Fragen offenlassen. Wo eine Entscheidung Menschen tief trifft, helfen persönliche Ansprechpartner, verständliche Gründe und ein konkret gangbarer anderer Weg.

Die Verlegung einer Messe nach Santa Maria Maggiore zeigt, dass eine Alternative grundsätzlich möglich war. Zugleich bleibt die Frage, ob für das gemeinsame Gebet in St. Peter eine entsprechende Lösung hätte gefunden werden können.

7. Auch Veranstalter und Medien tragen Verantwortung
Vertrauen verlangt Genauigkeit auf allen Seiten. Wer eine Ablehnung öffentlich macht, sollte zwischen ihrer Datierung, ihrem Empfang und ihrer Bekanntgabe unterscheiden. Ebenso muss die Ablehnung einer besonderen Veranstaltung von einem allgemeinen Ausschluss der betreffenden Menschen getrennt werden.

Die Schlagzeile „Hausverbot für die Tradition“ bringt die Verletzung mancher Teilnehmer zum Ausdruck. Als Tatsachenbeschreibung ist sie jedoch zu weit. Auch mehrere gleichlautende Veröffentlichungen bilden keine voneinander unabhängigen Bestätigungen, wenn sie dieselbe Veranstalteraussage übernehmen. Das zeigt etwa die ausdrückliche Übernahme eines Tagespost-Auszuges durch das Christliche Forum.¹²

Umgekehrt erledigt eine polemische Gegendarstellung die pastoralen Fragen nicht. Die öffentliche Herabsetzung von Journalisten oder Wallfahrern ersetzt keine sachliche Aufklärung. Wer kirchliche Gemeinschaft verteidigen will, muss auch in seiner Sprache deren Würde achten.

Dasselbe gilt für die Deutung von Burkes Feier. Seine veröffentlichte Predigt enthält eine nachdrückliche Würdigung von Summorum Pontificum. In der damaligen Situation konnte dies als kirchenpolitisches Signal verstanden werden. Eine persönliche Verantwortung für die spätere Entscheidung oder eine Verärgerung des Papstes über zeremoniellen „Pomp“ ist damit nicht bewiesen.¹³

8. Eine positive Perspektive: Ordnung und Gastfreundschaft verbinden
Liturgischer Friede braucht eine gute Feierpraxis, verlässliche Regelungen und persönliche Begegnung. Die erneuerte Liturgie sollte ihren Reichtum an Schrift, Gebet, Gesang, Stille und sakramentaler Tiefe erkennen lassen. Traditionsverbundene Gemeinschaften brauchen eine Begleitung, die ihre geistlichen Anliegen versteht und sie zugleich in der sichtbaren Gemeinschaft der Kirche stärkt.

Für Rom ergibt sich daraus eine besondere Aufgabe. Die von Leo gewünschte großzügige Einbeziehung sollte gerade an den großen Wallfahrtsorten Gestalt gewinnen. Eine nicht mögliche Feier könnte mit einer anderen Einladung verbunden werden: zu einem gemeinsamen Gebet, einem anderen Termin oder einer Begegnung mit einem verantwortlichen Seelsorger. Solche konkreten Zeichen können mehr Vertrauen schaffen als allgemeine Versicherungen der Offenheit.

Die Verantwortung des Papstes und der zuständigen Stellen in Rom besteht darin, die Einheit der Kirche zu stärken. Ihre Entscheidungen sollten den Glauben fördern und besonders am Grab des hl. Petrus ist darauf zu achten, dass alle Christen und besonders alle katholischen Pilger erfahren dürfen: Du gehörst zur Kirche Jesu Christi; dein Besuch und dein Gebet sind hier willkommen. Die „katholische“ Offenheit muss hier die erkennbare Grundhaltung bleiben. Diese Erfahrung zu ermöglichen, ist eine große geistliche und kirchenpolitische Verantwortung von weltkirchlichem Gewicht.

Endnoten
1.    Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum Concilium, 4. Dezember 1963, besonders Nr. 7, 21–23 und 50. Die Konstitution verbindet die theologische Grundlegung der Liturgie mit Kriterien ihrer Erneuerung.
2.    Leo XIV., Generalaudienz vom 26. August 2026: „The motivations of the liturgical reform“. Amtlich veröffentlichter päpstlicher Text; besonders die Ausführungen zur lebendigen Tradition und zu nachkonziliaren Missbräuchen.
3.    Leo XIV., Generalaudienz vom 19. August 2026: „Sacred Music“. Zur inneren Teilnahme, zum Verhältnis der verschiedenen Dienste und zum heiligen Schweigen sowie zur Bedeutung von Gregorianik, Orgel und Schola.
4.    Pietro Parolin, Schreiben im Auftrag Papst Leos XIV. an die französischen Bischöfe, 18. März 2026, veröffentlicht von der Französischen Bischofskonferenz unter dem Titel „Le pape Léon XIV encourage les fidèles français et leur clergé à l’annonce de l’Évangile, en des temps certes difficiles“. Das Schreiben fordert konkrete Lösungen zur großzügigen Einbeziehung aufrichtig dem Vetus Ordo verbundener Menschen unter Wahrung der liturgischen Vorgaben des Konzils.
5.    Cindy Wooden/Catholic News Service, „Cardinal Burke celebrates traditional Latin Mass in St. Peter’s Basilica“, OSV News, 25. Oktober 2025. Der Bericht beruft sich für die päpstliche Genehmigung ausdrücklich auf eine vatikanische Auskunft.
6.    Niwa Limbu, „Vatican letter leaves door open for Summorum Pontificum Mass to return to St Peter’s“, AdVaticanum, 10. September 2026. Journalistischer Bericht über ein Schreiben vom 7. August; dessen Begrenzung auf das betreffende Jahr ist von einem dauerhaften Verbot zu unterscheiden.
7.    Diane Montagna, „Letter Confirms Vatican Barred Annual TLM Pilgrimage from Entering St. Peter’s Basilica“, 25. Oktober 2026. Veröffentlichung eines als Antwort des Staatssekretariats ausgewiesenen Schreibens vom 30. September 2026, Protokollnummer 58.510, sowie Wiedergabe des Inhalts der Anfrage vom 8. September. Eine unabhängige Bestätigung der Echtheit durch das Staatssekretariat liegt dieser Auswertung nicht zugrunde.
8.    Sebastian Ostritsch, „Hausverbot für die Tradition“, Die Tagespost, 24. Oktober 2026; ergänzend die gegensätzlich wertende Darstellung von d.G.C. und d.M.P., „Tradizionalisti a San Pietro: il rito antico, le bugie e la guerra contro il Papa“, Silere non possum, 24. Oktober 2026. Letztere bestätigt ausdrücklich das Ende der Prozession am Obelisken. Beide Beiträge sind von einer amtlichen Stellungnahme zu unterscheiden.
9.    Silere non possum, „Tradizionalisti a San Pietro“, wie Endnote 8; zur unabhängig überprüfbaren Veranstaltungsbelegung: Kommunikationsbüro der Fabbrica di San Pietro, „Lectio Francisci: an event dedicated to Saint Francis of Assisi in St Peter’s Basilica“. Die offizielle Ankündigung nennt den 24. Oktober 2026, 15.30 Uhr, sowie die anschließende Eucharistiefeier um 18 Uhr.
10.    katholisch.de, „Keine ‚Alte Messe‘ im Petersdom bei Traditionalisten-Wallfahrt“, 10. September 2026. Die Aussage über die Wahrnehmung als unangemessen triumphalistisch wird als Wiedergabe anderer Berichte formuliert; eine namentlich genannte vatikanische Quelle wird dafür nicht angeführt.
11.    InfoVaticana, „Le Vatican interdit aux pèlerins de la Messe traditionnelle d’entrer dans Saint-Pierre ce samedi“, 23. Oktober 2026. Der Beitrag kennzeichnet die Leo zugeschriebene Äußerung als Wiedergabe von Marquants Erzählung über eine Begegnung mit Bischof Schneider und ausdrücklich nicht als öffentliche päpstliche Erklärung.
12.    Ostritsch, „Hausverbot für die Tradition“, wie Endnote 8; Christliches Forum, „Rom: Traditionsbewegte Pilger durften den Petersdom nicht betreten“, 25. Oktober 2026. Der zweite Beitrag bezeichnet seinen Text ausdrücklich als Auszug aus dem Tagespost-Artikel und ist daher keine unabhängige Bestätigung.
13.    Raymond Leo Burke, „Sermon for the Summorum Pontificum Pilgrimage“, Predigt im Petersdom, 25. Oktober 2025, veröffentlicht auf seiner offiziellen Website. Die Würdigung von Summorum Pontificum ist im Originaltext nachprüfbar; ihre mögliche kirchenpolitische Wirkung ist eine Interpretation des vorliegenden Essays.

Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer ist der Gründungsrektor des Collegium Orientale in Eichstätt. Er ist Theologe mit Schwerpunkt auf ökumenischer Theologie, ostkirchlicher Ekklesiologie und ostkirchlicher Liturgiewissenschaft. Er studierte in Eichstätt, Jerusalem und Rom, war in verschiedenen Dialogkommissionen tätig. Er veröffentlicht zu Fragen der Ökumene, des Frühen Mönchtums, der Liturgie der Ostkirchen und der ostkirchlichen Spiritualität. Weitere kath.net-Beiträge von ihm: siehe Link.
 

Archivfoto: Petersdom Konsistorium 2024 (c) Vatican Media


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