Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  5. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  6. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  7. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  8. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  9. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  10. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  11. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  12. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  13. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  14. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  15. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“

"Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"

21. Februar 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


P. Markus Graulich, Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, kritisiert im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Krisengipfel in Rom die Unkenntnis von Bischöfen


Rom (kath.net)
"Ich habe den Eindruck, viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts." Durchaus kritisch sieht der deutsche Kirchenrechtler P. Markus Graulich SDB, der Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, über manche Unkenntnis von Bischöfen im Zusammenhang mit der Missbrauchskrise in der katholischen Kirche. Für Graulich sei die Lösung dieser Probleme im Kirchenrecht grundgelegt. Dieses stehe "aber in der bisherigen Einlassung nicht sehr im Vordergrund, so ist mein Eindruck. Es sind viele spirituelle Erwägungen, soziologische und psychologische Erwägungen, aber die eigentlichen Fragen, wie gehen wir damit um auf einer rechtlichen Ebene, wie wird die Verantwortung eines Bischofs klar geregelt, wie können wir diesen Ruf nach Verantwortung des Bischofs auch im Behandeln dieser Fälle rechtlich nachvollziehen, wie kann man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen, das braucht ja auch eine rechtliche Basis – diese Fragen habe ich jetzt noch nicht so häufig gehört.", so Graulich gegenüber "VaticanNews".


Der Kirchenrechtler erklärt dann, dass der Missbrauch von Minderjährigen im Kirchenrecht einen Straftatbestand darstelle. Dazu kommen aber noch weitere universale und teilkirchliche Normen. Spätestens seit dem Jahr 2001 gäbe es hier mit „Sacramentum sanctitatis tutela“ ein ausreichendes Instrumentarium. Dies sind die Normen der Glaubenskongregation und dies laut Graulich ausreichend, es müsste nur angewandt werden.

Die vor allem von einigen deutschen Bischöfe gepushte Diskussion über das Sprechen von vermeintlichen Tabus wie Homosexualität oder Zölibat sieht Graulich kritisch. "Ich meine, dass es da keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt." Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass Missbrauch in der Regel in Familien vorkomme. "Alle Statistiken sagen uns, die Mehrzahl der Missbräuche geschehen innerfamiliär, Tanten, Onkel, Brüder, Väter, Cousins, Cousinen, und soweiter. Von daher ist die Forderung, den Zölibat zu streichen, nicht der richtige Weg." Graulich erinnert auch daran, dass die evangelische Kirche genauso ein Problem mit Missbrauch wie die katholische hat, obwohl dort die Geistlichen nicht zölibatär leben.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  5. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  6. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  7. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  8. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  9. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  10. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  11. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  12. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  13. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  14. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  15. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz