Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  7. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

"Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"

21. Februar 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


P. Markus Graulich, Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, kritisiert im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Krisengipfel in Rom die Unkenntnis von Bischöfen


Rom (kath.net)
"Ich habe den Eindruck, viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts." Durchaus kritisch sieht der deutsche Kirchenrechtler P. Markus Graulich SDB, der Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, über manche Unkenntnis von Bischöfen im Zusammenhang mit der Missbrauchskrise in der katholischen Kirche. Für Graulich sei die Lösung dieser Probleme im Kirchenrecht grundgelegt. Dieses stehe "aber in der bisherigen Einlassung nicht sehr im Vordergrund, so ist mein Eindruck. Es sind viele spirituelle Erwägungen, soziologische und psychologische Erwägungen, aber die eigentlichen Fragen, wie gehen wir damit um auf einer rechtlichen Ebene, wie wird die Verantwortung eines Bischofs klar geregelt, wie können wir diesen Ruf nach Verantwortung des Bischofs auch im Behandeln dieser Fälle rechtlich nachvollziehen, wie kann man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen, das braucht ja auch eine rechtliche Basis – diese Fragen habe ich jetzt noch nicht so häufig gehört.", so Graulich gegenüber "VaticanNews".


Der Kirchenrechtler erklärt dann, dass der Missbrauch von Minderjährigen im Kirchenrecht einen Straftatbestand darstelle. Dazu kommen aber noch weitere universale und teilkirchliche Normen. Spätestens seit dem Jahr 2001 gäbe es hier mit „Sacramentum sanctitatis tutela“ ein ausreichendes Instrumentarium. Dies sind die Normen der Glaubenskongregation und dies laut Graulich ausreichend, es müsste nur angewandt werden.

Die vor allem von einigen deutschen Bischöfe gepushte Diskussion über das Sprechen von vermeintlichen Tabus wie Homosexualität oder Zölibat sieht Graulich kritisch. "Ich meine, dass es da keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt." Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass Missbrauch in der Regel in Familien vorkomme. "Alle Statistiken sagen uns, die Mehrzahl der Missbräuche geschehen innerfamiliär, Tanten, Onkel, Brüder, Väter, Cousins, Cousinen, und soweiter. Von daher ist die Forderung, den Zölibat zu streichen, nicht der richtige Weg." Graulich erinnert auch daran, dass die evangelische Kirche genauso ein Problem mit Missbrauch wie die katholische hat, obwohl dort die Geistlichen nicht zölibatär leben.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt







Top-15

meist-gelesen

  1. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  2. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  3. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  4. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  5. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  6. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  7. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  10. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  11. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  12. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  13. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  14. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  15. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz