Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  6. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Das "...hat mit den Grundsätzen der Christdemokratischen Partei Deutschland nichts mehr zu tun"
  14. Legal töten?
  15. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“

Legal töten?

vor 9 Stunden in Kommentar, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Die ‚Abstufung‘ von Lebensrecht meint nichts anderes, als dass man erst auf die richtige Lebensstufe kommen muss, um aus dieser Perspektive ein Recht auf Leben zu erlangen. Das ist ein gefährliches Denken.“ Gastkommentar von Birgit Kelle


Berlin (kath.net) Zwei Dinge zur Lanz-Sendung am Dienstag und den Erklärungsversuchen von #BrosiusGersdorf, die in meinen Augen nicht nur wegen zahlreichen Sachfragen, sondern wegen ihrer grundsätzlichen Haltung zu Bürgerrechten nicht als Bundesverfassungsrichterin geeignet ist:

Wer als Juristin fordert, dass die Tötung eines Ungeborenen im Mutterleib in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft "nicht rechtswidrig", also legal sein soll, spricht dem ungeborenen Kind in genau diesen drei Monaten recht willkürlich Menschenwürde und Lebensrecht ab, denn nur dann darf er es legal töten. Frau Brosius-Gersdorf fordert genau das: Dass es nicht rechtwidrig, also legal sein soll, das Kind im Bauch in den ersten drei Monaten zu töten. Das ist genau so von ihr in einem Rechtsgutachten formuliert und das hat sie auch noch einmal selbst bei Lanz in der Sendung bestätigt. Ihr Argument ist zudem, nur dann könnten die Krankenkassen die Abtreibung bezahlen, dazu später noch ein paar Worte.

Die Tötung im Mutterleib soll also erst ab dem dritten Monat rechtswidrig sein. Ab Tag eins vierter Monat soll das Kind also Mensch sein, vorher nicht, wie ein Kippschalter: Kein Mensch - doch Mensch - kein Mensch - doch Mensch. Medizinisch-wissenschaftlich völliger Nonsens und Willkür, denn warum nicht ab 2. Monat oder ab 6. Monat, oder 7. Monat? Man sieht, es ist viel Kalkül aber keine wissenschaftliche Grundlage für so ein Denken da. 

Es ist aber für den Juristen eine wichtige Sache, denn solange die Behauptung steht, "es ist ja kein Mensch", wird kein Mensch getötet, alles bleibt legal. 

Das Kind kann also erst dann legal in den ersten drei Monaten im Bauch getötet werden dürfen – und das fordert Frau Brosius-Gersdorf – wenn man ihm in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft abspricht, ein Mensch zu sein. Wie macht man das nun argumentativ?

Solange das Kind Mensch ist, darf es nicht getötet werden (rechtswidrig), nach Beratung bleibt die Frau aber nach aktueller Rechtslage im §218 straffrei, was in der juristischen Prüfung immer erst in der Frage der Schuld am Ende die Strafbemessung beeinflusst.


Der Jurist prüft immer: TATBESTAND (Ist ein Mensch getötet worden? - Ja) dann die RECHTSWIDRIGKEIT (War es rechtmäßig oder unrechtmäßig - nach aktueller Rechtslage des §218 : Ja, weil das Kind schon ab Zeugung Mensch ist) und dann kommt immer die Prüfung der SCHULD (Muss die Frau für diese Tötung bestraft werden und wenn ja wie hoch? - Nach aktueller Rechtslage: Gar nicht nach einer bescheinigten Beratung und innerhalb der ersten drei Monaten, weil hier genau die Rechtsgüterabwägung vorgenommen wird, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau doch ebenfalls relevant ist und man ihre Notlage anerkennt. Das ist der Kompromiss, der bislang in Deutschland gilt und in einem mühsamen Tauziehen einst gesellschaftlich und juristisch ausgehandelt wurde. Das Recht sagt aber immer noch: Hier ist ein Mensch getötet worden, das war rechtswidrig, wir verzichten aber angesichts der UMSTÄNDE auf eine Strafe.

Man kann nicht nur, man muss sogar logisch daraus schließen, dass Frau Brosius-Gersdorf bereit ist, dem Kind im Bauch in den ersten drei Monaten das Lebensrecht und die Menschenwürde abzusprechen, denn nur dann kann sie die Rechtswidrigkeit dieser Tat abschaffen und das will sie. Die "Abstufung" von Lebensrecht meint nichts anderes, als dass man erst auf die richtige Lebensstufe kommen muss, um aus dieser Perspektive ein Recht auf Leben zu erlangen. Das ist ein gefährliches Denken. 

Heute reden wir über Lebensrecht ab drei Monaten. Nur als Hinweis: In England galt bis vor Kurzem 6 Monate als Grenze und neuerdings sind es gar 9 Monate. Wer einmal anfängt dem Menschen ein Mindestalter oder ein Mindestgewicht für den Geltungsbereich von Menschenrechten abzuverlangen und die Zuteilung von Menschenwürde Ideologen überlässt, ist bereits auf dem Weg in den Abgrund. 

Frau Brosius-Gersdorf streifte gestern aber auch intensiv die Frage, was die Krankenkassen bezahlen dürfen und was nicht udn beklagte, dass doch die Kassen Abtreibung nicht finanzieren dürften, eben weil diese rechtswidrig seien, es konnte beim Zuschauer der Eindruck entstehen, hier gäbe es eine finzielle Vernachlässigung von Schwangeren in Not, deswegen erst eine Klarstellung: Natürlich bezahlen die Krankenkassen derzeit Abtreibungen, sie bekommen das Geld aber vom Staat, also vom Steuerzahler ersetzt. 

Als Frau gibt man einfach sein Krankenkassenkärtchen ab wie immer und bekommt die Leistung. Es gibt also keinen Handlungsbedarf, keine Unterversorgung oder gar Geldnot für Schwangere die abtreiben wollen: Wir alle bezahlen das über die STEUER.

Warum bezahlen WIR alle das und warum nicht die KRANKENKASSEN? Etwas, das Frau Brosius-Gersdorf explizit bemängelt und ändern will, was sie in der Sendung selbst thematisierte. Die Antwort ist einfach: Sie möchte, dass die Tötung des Kindes im Mutterleib eine normale medizinische Dienstleistung wird wie jede andere auch, also wie Brustvergrößerung, Knie-OP oder Krankengymnastik. Das Töten von Kindern soll also Kassenleistung werden. Und weil das pervers ist, ist es derzeit verboten, denn Ärzte sollen Leben retten und nicht beenden oder gar verpflichtet werden die Kassenleistung "Kindstötung" durchführen zu müssen. Wer einmal das Töten von Kindern zur Ärztepflicht erhebt, wird später auch das Töten von Alten, Kranken oder Schwerbehinderten zur Kassenleistung machen, das nennt man dann Euthanasie und die ist in Deutschland zurecht verboten. Wir sind hier hart an der Anmaßung von Medizinern, Juristen und auch Politikern wieder zwischen "wertem und unwertem" Leben unterscheiden zu wollen und damit kommt man historisch in ein Sumpfgebiet, das gerade Deutsche niemals wieder betreten sollten.

Die Krankenkasse kann also nicht für rechtswidrige Straftaten bezahlen, deswegen läuft die Abrechnung (der Einfachheit halber) über die Kasse, aber die Kassen holen sich das Geld eins zu eins beim Staat wieder. 

Kommen wir zum letzten Punkt: Frau Brosius-Gersdorf forderte nicht nur eine Impfpflicht für Menschen in der Corona Zeit, sondern vertrat ebenfalls die Ansicht, dass Ungeimpfte an ihren eigenen Behandlungskosten in der Krankenkasse beteiligt werden sollen, schließlich sei das eine Solidarkasse. Ungeimpften sollten also Kassenleistungen verweigert werden als Abstrafung dafür, dass sie sich einer unsicheren Impfung widersetzen. Wer sich also nicht impfen lässt und dann krank wird, ist selbst Schuld und soll der Solidargemeinschaft nicht auf dem Geldbeutel liegen.

Abgesehen davon, dass man sich dann im Umkehrschluss die Frage stellen muss, wieso denn die Solidargemeinschaft dann bitte heute die Kosten der Impfgeschädigten bezahlen sollte (war das nicht auch eigenverantwortlich das Eingehen eines Impfrisikos?), ist diese Argumentationslinie insgesamt falsch und zwar egal für welche Krankheit. Wir müssten sonst auch Extremsportlern, Rauchern, Trinkern, Autobahnrasern etc. also allen, die "selbstverschuldet" krank werden, die Leistungen aus der Krankenkasse verweigern und ich denke es ist doch Konsens in der Gesellschaft, dass dies weder solidarisch, noch richtig ist. 

Frau Brosius-Gersdorf möchte also das Töten von Kindern im Mutterleib zu einer Kassenleistung machen, aber auch ungeimpften Kindern und Jugendlichen im Zweifel Kassenleistungen verweigern.

Genau dieser Geist darf niemals im Bundesverfassungsgericht einziehen.

kath.net-Buchtipp:
Birgit Kelle: Muttertier
Eine Ansage
Hardcover, 256 Seiten
2017 Fontis - Brunnen Basel
Auflage: 2. Aufl.
ISBN: 978-3-03848-124-9


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 modernchrist vor 5 Stunden 
 

Und so ein eiskaltes Denken wie das von Brosius-G.

wird von Bätzing verteidigt; er leidet mit ihr, weil sie sooo kritisiert wird! Er fällt seinen Bischofskollegen Voderholzer, Oster, Woelki, Dieser und Gössl offen in den Rücken! Er lässt wieder alle engagierten Lebensrechtler im Regen stehen! Dieser Mann ist untragbar geworden! Er ist ein unerträglicher Verräter und Spalter des katholischen Lagers. Sein Tunnelblick auf die AfD und rrrächts beeinträchtigt alles. Fordern wir vehement seinen Rücktritt als DBK-Vorsitzender!


1
 
 Johannes14,6 vor 8 Stunden 
 

Die Abschaffung des Ehegattensplittings und Vermögensumverteilung durch Erbrecht

stehen ebenfalls auf der Agenda von Frau Brosius-Gersdorf:

In ihren „THESEN ZUR SOZIALEN GERECHTIGKEIT IM LEBENSWEG“ fordert sie unter anderem die „Abschaffung des Ehegattensplittings für Neu-Ehen zur Beseitigung der […] Negativanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen“ (das Steuersplitting geht auf ein Verfassungsgerichtsurteil zurück); ferner eine „Reform des Erbrechts zum Zwecke einer gerechteren Verteilung von Vermögen auf alle Menschen und zur Verwirklichung des Leistungsprinzips“. (A.Wendt, Tichys Einblick 17.7.).

Weiter schlägt sie vor:
"Ermöglichung von FAMILIE FÜR ALLE: Erlaubnis von Eizellspende und Leihmutterschaft
in Deutschland mit Spenderegister und Auskunftsanspruch des Kindes (Samenspenden sind seit langem erlaubt!)
Reform des Abstammungsrechts: Zulassung der Co-Mutterschaft und der CoVaterschaft ab Geburt, sodass auch homosexuelle Paare und diversgeschlechtliche Menschen gleichberechtigte Elternteile sein können..
Einführung einer Kindergartenpflicht ..für alle"

www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Thesen_zur_sozialen_Gerechtigkeit_im_Lebensweg.pdf


1
 
 Johannes14,6 vor 8 Stunden 
 

"Der Staat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Staat"

Wir erleben eine skandalöse UMKEHRUNG dieses Gedankens, der die Gründungsväter des GG bewegte!

"Sollten die Kandidatinnen Brosius-Gersdorf und Kaufhold tatsächlich am Richtertisch Platz nehmen, dann stünden sie für eine Transformation von Verfassungsgericht und Rechtsverständnis, die alle bisher schleichenden Veränderungen weit übertreffen würde.. Beide stehen für eine Umdeutung des Staat-Bürger-Verhältnisses, die ein politisch-medial-akademisches Milieu seit gut zehn Jahren in kleinen Schritten vorantreibt.
Dabei lässt sich ein übergreif. Ziel erkennen: Den Bürgern soll das Bewusstsein verloren gehen, dass es sich bei Grundrechten überhaupt um ABWEHRRECHTE GEGENÜBER DEM STAAT handelt. Stattdessen versuchen ihnen wichtige Meinungspräger einzureden, die Grundrechte würden vielmehr sie, die Bürger respektive ein waberndes steinmeierisches Wir („Wir als Gesellschaft“) dazu verpflichten, eine bestimmte politische Agenda zu unterstützen oder ihr zumindest nicht im Weg zu stehen." A.Wendt

www.tichyseinblick.de/meinungen/die-brosius-gersdorfisierung-deutschlands/


1
 
 Johannes14,6 vor 11 Stunden 
 

Spätabtreibung erlaubt bei Behinderung des Kindes ?

Laut Stellungnahme von Frau Brosius-Gersdorf kann die Fortsetzung einer Schwangerschaft für die Frau unzumutbar und sogar eine Spätabtreibung rechtmäßig sein, wenn das Kind krank/behindert sein wird:

Das Kriterium der "Unzumutbarkeit" "..erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder
gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird,
sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.
Solche Belastungen können insbesondere bei einem pränataldiagnostisch auffälligen embryo bzw. fetopathischen Befund entstehen.."(S.26)

Werden Eltern, die ein behindertes Kind dennoch zur Welt bringen, dann "bestraft". diskriminiert, finanziell benachteiligt? Schon jetzt werden 9 von 10 Trisomie 21 betroffene Kinder abgetrieben!

www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-da


2
 
 Johannes14,6 vor 11 Stunden 
 

"Abgestuftes Lebensrecht" --- jede Relativierung birgt Gefahren der Ausweitung

solcher Überlegungen auf Personen, die in anderer Weise nicht (mehr) selbständig leben und auf Hilfe anderer angewiesen sind: Behinderte, Alte, Schwache, Demenzkranke, Komatöse Patienten.

Zwar negiert Frau B-G diese Gefahr(S 26):

"Ein geringerer Lebensschutz des Embryos/Fetus ist widerspruchsfrei zum Lebensrecht des geborenen
Menschen, bei dem sich jede Schutzabstufung verbietet. Beim geborenen Menschen besteht keine
vergleichbare existenzielle Angewiesenheit auf eine leibliche Einheit mit anderen Grundrechtsträgern wie beim Ungeborenen. Ein Konzept des pränatal geringeren Lebensschutzes ist deshalb kein
Einfallstor für postnatale Lebensrechtsdifferenzierungen."

Doch wie ihre Forderung beweist, UNGEIMPFTE sollten ihre BEHANDLUNGSKOSTEN tragen,denn den Krankenkassen gehe es schlecht und man müsse überlegen, wo man sparen kann (bei Lanz, 15.7.)--lassen sich im Zweifelsfall ganz schnell Argumente finden, auch Hilfsbedürftigen das LEBENSRECHT ABZUSPRECHEN.

www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-da


3
 
 Johannes14,6 vor 11 Stunden 
 

Schon die befruchtete Eizelle ist schutzwürdig - Mensch von Anfang an

Denn in ihr sind alle Anlagen vollständig vorhanden, damit daraus ein Mensch als Mensch heranwächst. Das ist offensichtlich, wenn man bei Kinderwunsch durch künstliche Insemination befruchtete Eizellen/ Embryonen erzeugt (IVF) und diese in die Gebärmutter einsetzt. (Überzählige Embryonen werden tiefgefroren und zu Tausenden nach Jahren vernichtet-- darüber spricht man nicht gern.)

Es ist ein Trick der Abtreibungsbefürworter, die SW fraglos ERST MIT DER NIDATION beginnen zu lassen (so auch Frau B-G). Sonst müsste man zugeben, daß Mittel der Empfängnisverhütung wie Pille, Spirale, Pille danach durch ihre Nidationshemmung FRÜHABTREIBEND wirken können, falls eine Eizelle befruchtet war.
"Schutzwürdig (Menschenwürde, Lebensrecht) ab Befruchtung" ist Auffassung der Kirche ("..nur eine Antwort auf die Frage nach dem Lebensbeginn plausibel: Menschliches Leben beginnt mit dem Augenblick der Befruchtung.") und war auch Rechtsprechung des europ. Gerichtshofs für Menschenrechte

www.dbk-shop.de/media/files_public/f947c1bd873278d7bf536c11dd830289/DBK_101.pdf


4
 
 Jothekieker vor 12 Stunden 
 

Die Würde des Menschen

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sehr bewußt die Unantastbarkeit der Würde des Menschen in den ersten Artikel geschrieben. Die Würde des Menschen zu bewahren, ist die Kernaufgabe des Staates. Wer diese Aufgabe relativiert, indem er die Würde des Menschen relativiert, entzieht dem Grundgesetzt die Grundlage, öffnet die Tür für staatliche Willkür. Da geschieht genau das, wovor dem Benedikt XVI in seiner Rede vor dem Bundestag gewarnt hat:
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“


5
 
 Johannes14,6 vor 12 Stunden 
 

Frau Brosius-Gersdorfs Stellungnahme zur Abtreibung ist nachzulesen

im Abschlußbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, auf den Seiten 26-29 (519 Seiten,15.4.24, in Auftrag gegeben von Paus und Lauterbach)

S26: "Wegen der existenziellen Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren spricht viel dafür, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen. Im Zeitraum zwischen Nidation und extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus gilt entweder ein gleichbleibend geringes Schutzniveau oder ein Konzept des pränatal gestuften oder kontinuierlich anwachsenden Lebensrechts, dessen Schutz sich am jeweiligen Entwicklungsstadium des Embryos/Fetus orientiert. Ab extrauteriner Lebensfähigkeit des Fetus hat sein Lebensrecht starkes Gewicht. Ab Geburt gilt das Lebensrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG mit vollwertigem Schutz.."

Spätabtreibungen können rechtmäßig sein, wenn die Fortsetzung der SW für die Mutter UNZUMUTBAR ist (S29)-- die Büchse der Pandora ist geöffnet!

www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-da


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  4. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  5. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  6. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  7. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. Ein guter Tag für die Demokratie!
  15. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz