Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  5. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  6. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  7. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  8. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  9. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  10. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  11. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  12. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  13. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  14. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  15. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘

Schweiz: Grüne Politikerin und Muslimin schoß auf Jesusbild, Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

22. Juli 2025 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Skandal um Fotos der Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 100 mal 100 Franken und eine Buße über 2500 Franken.


Zürich (kath.net) Gegen die Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich Anklage erhoben, wie „20 Minuten“ und der SRF berichten. Sanija Ameti hatte im September 2024 ein Posting auf Instagramm verbreitet, das sie bei Schießübungen zeigt – das Ziel ist ein Bild von Jesus und Maria, die Gesichter der beiden sind von Schüssen durchlöchert. Die Politikerin der Grün-Liberalen Partei entschuldigte sich nach öffentlichem Aufschrei und löschte das Bildmaterial von ihrem Auftritt. Auch vor der Gerichtsverhandlung musste Amati bereits starke Konseqenzen aus ihrem Verhalten ziehen: Einen ihrer beiden Jobs hat sie infolge des Skandals verloren; sie gehörte der Parteileitung der GLP des Kantons Zürich an und musste sich daraus zurückziehen; außerdem trat sie inzwischen aus der GLP aus.


Gemäß Darstellung des SRF fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 100 mal 100 Franken und eine Buße über 2500 Franken, dabei würde für die Geldstrafe eine zweijährige Probezeit gelten.

Ameti habe den christlichen Glauben lächerlich gemacht, ihn unnötig herabgesetzt und verletzend missachtet, heisst es in der Anklageschrift, berichtet der SRF.

„Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz verurteilen dieses inakzeptable Verhalten“, schrieben die Schweizer Bischöfe wenige Tage nach Bekanntwerden der skandalösen Fotos. „Selbst wenn man von der religiösen Darstellung der Muttergottes – die dieses Bild sehr deutlich zeigt – absieht, zeugt die Verwendung dieses Bildes von Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der menschlichen Person.“

Link zum kath.net-Beitrag: Schweiz: Bischöfe verurteilen „inakzeptables Verhalten“ von Ameti - Im religiösen Empfinden verletzt

Foto (c) Instagramm


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  6. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  7. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  8. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  9. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  10. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  13. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  14. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  15. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz