Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  3. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  4. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  5. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  8. Die Stunde der Heuchler
  9. Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
  10. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  11. Ein einziges Depositum der Wahrheit. Die Einheit von Schrift und Tradition
  12. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  13. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  14. Ist Jesus der Herr?
  15. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken

Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht

10. September 2025 in Jugend, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Internationale Menschenrechtsabkommen überlassen Eltern die Entscheidung über die Bildung ihrer Kinder, betont die Alliance Defending Freedom. Sie sieht im Urteil des Gerichts einen Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien.


Santa Catarina (kath.net/jg)
Das oberste Gericht des Bundesstaates Santa Catarina (Brasilien) hat Regiane Cichelero untersagt, ihren Sohn zu Hause zu unterrichten. Dieser müsse in einer staatlich anerkannten Schule eingeschrieben sein, urteilte das Gericht. Es bestätigte auch die Geldstrafen, die Gerichte niedrigerer Instanz gegen Cichelero verhängt haben und sich auf insgesamt 20.000 US-Dollar belaufen. Cichelero will das Urteil beim Obersten Gerichtshof Brasiliens anfechten.

Die Entscheidung des Gerichts sei ein „enttäuschender Rückschlag gegen die Elternrechte in Brasilien“, sagt Julio Pohl von der Alliance Defending Freedom (ADF). Er hat die Rechtsvertretung von Cichelero koordiniert. Die Menschenrechte würden den Eltern das Recht über die Ausbildung der Kinder überlassen, betont die ADF.


Cichelero hat den Hausunterricht für ihren Sohn im Jahr 2020 während der Covid-19-Pandemie begonnen. Als die Schulen wieder öffneten, entschied sie sich, ihren Sohn weiterhin zu Hause zu unterrichten. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Sohn auf diese Weise einen qualitativ hochwertigen Unterricht erhält, der mit den religiösen Werten der Familie übereinstimmt.

Die lokalen Behörden haben Geldstrafen gegen sie verhängt und gedroht, ihr das Sorgerecht für ihren Sohn zu entziehen, berichtet ADF.

In Brasilien werden nach Angaben der ADF mehr als 70.000 Kinder zu Hause unterrichtet. Internationale Menschenrechtsabkommen schützen das Recht der Eltern, über die Art des Unterrichts für ihre Kinder zu entscheiden. Artikel 26(3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch UN-Sozialpakt genannt),den Brasilien ratifiziert hat, legt in Artikel 13 fest, „die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. Italien verbessert Kinderschutz
  2. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  3. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten
  4. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  5. Anreize für Schulen in Texas, die Bibel in den Unterricht zu integrieren
  6. Wiener Schuldirektor: ‚Mädchen tragen aus Angst Kopftuch’
  7. Bulgarien verbietet LGBT-Propaganda in Schulen

Brasilien

  1. Mahnende Worte von Rios Kardinal Tempesta nach blutiger Polizeiaktion
  2. Einfluss auf Präsidentenwahl? Die ‚Twitter-Akten Brasilien’
  3. Umfrage zeigt: Brasilianer mehrheitlich gegen Abtreibung
  4. "Vielleicht wird Lula da Silva ausländische Missionare ausweisen"
  5. Brasilien: Wo der Hunger zum Himmel schreit
  6. Brasilien: Corona vergrößert Not und Hunger
  7. Brasilien: Die Obersten Richter votieren mehrheitlich für Lebensschutz






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
  8. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  9. Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
  10. Die Stunde der Heuchler
  11. Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
  12. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  13. Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
  14. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  15. Goldensteiner Schwestern: Schwere Vorwürfe um Spendengelder

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz