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Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments

17. Dezember 2025 in Prolife, 14 Lesermeinungen
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COMECE: „In der Debatte über Abtreibung braucht es nicht weitere ideologische Spaltungen, sondern vielmehr umsichtige politische Maßnahmen, die Frauen wirklich schützen und unterstützen und gleichzeitig ungeborenes menschliches Leben bewahren.“


Brüssel/Straßburg (kath.net/KAP/red) Das Europäische Parlament befasst sich diese Woche gleich zweimal mit dem Thema Abtreibung: Am Mittwoch steht die Abstimmung über eine Resolution an, die einen europaweit einfacheren und "sicheren" Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen unterstützen soll, angestoßen von einer abtreibungsbefürwortenden Bürgerinitiative. Zugleich soll auch in der Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie der Schwangerschaftsabbruch erstmals erwähnt werden. Im Vorfeld haben die katholischen Bischöfe der Europäischen Union deutliche Vorbehalte geäußert. Die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der EU (Comece) warnte vor einer politischen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und mahnte zur Achtung der ethischen und rechtlichen Grenzen europäischer Gesetzgebung.

In ihrer Stellungnahme verweist die Comece auf die Lehre der katholischen Kirche, nach der menschliches Leben von der Zeugung an als schützenswert gilt. Abtreibung könne daher nicht als gewöhnliche Gesundheitsdienstleistung betrachtet werden. Ein medizinischer Eingriff von solcher Tragweite und mit weitreichenden ethischen Konsequenzen dürfe nicht als regulärer Bestandteil der Gesundheitsversorgung etabliert werden. Wörtlich vertreten die COMECE-Bischöfe: „In der Debatte über Abtreibung braucht es nicht weitere ideologische Spaltungen, sondern vielmehr umsichtige politische Maßnahmen, die Frauen wirklich schützen und unterstützen und gleichzeitig ungeborenes menschliches Leben bewahren.“

Darüber hinaus mahnt die Comece zur institutionellen Zurückhaltung. Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs falle nach den geltenden EU-Verträgen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Eine europäische Initiative in diesem sensiblen Bereich berge das Risiko neuer Spannungen innerhalb der Union. Entscheidungen mit grundlegender ethischer Bedeutung sollten daher nicht auf supranationaler Ebene vorweggenommen werden.


Forderung nach Abtreibungs-Finanzierung

Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist die europäische Bürgerinitiative "My Body, My Choice", die nach eigenen Angaben mehr als eine Million Unterschriften gesammelt hat. Damit ist das Europäische Parlament verpflichtet, sich mit dem Anliegen zu befassen. Die Initiative fordert einen "sicheren" und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle EU-Bürgerinnen. Da die nationalen Regelungen innerhalb der EU stark variieren, wird die EU-Kommission aufgefordert, einen freiwilligen Finanzierungsmechanismus einzurichten. Dieser soll es teilnehmenden Mitgliedstaaten ermöglichen, Frauen im Rahmen ihres jeweiligen nationalen Rechts den Zugang zu Abtreibungen zu finanzieren. Das Lebensrecht des Kindes wird weniger thematisiert, ebensowenig wird thematisiert, dass eine Abtreibung nur für die Mutter "sicher" sein kann, für das Kind aber gezielt tödlich enden soll.

Derzeit erlauben 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten das Töten ungeborener Kinder unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach verpflichtender Beratung oder innerhalb festgelegter Fristen. Diese Fristen unterscheiden sich erheblich. In Malta und Polen sind Abtreibungen hingegen nur in engen Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Gefahr für das Leben der Mutter. Die Unterschiede verdeutlichen die unterschiedlichen rechtlichen und gesellschaftlichen Bewertungen des Themas innerhalb Europas.

Erstmals Abtreibung in EU-Rechtsakt

Parallel zur Resolution stößt auch eine Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU auf Kritik. Die Richtlinie dient ursprünglich der Unterstützung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt. In der neuen Fassung wird Schwangerschaftsabbruch erstmals ausdrücklich als Teil der institutionellen Unterstützungsleistungen erwähnt. Mehrere Organisationen, darunter die Stiftung NEOS, die Asamblea por la Vida und die europäische Föderation One of Us, sehen darin einen problematischen Präzedenzfall.

Kritiker weisen darauf hin, dass der Begriff "Abtreibung" damit erstmals explizit in einem EU-Rechtsakt verankert werde. Dies habe nicht nur rechtliche, sondern auch symbolische Bedeutung, da der Eindruck entstehe, Schwangerschaftsabbruch sei ein regulärer Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung in der Europäischen Union. Zugleich werde befürchtet, dass dadurch langfristig die Zuständigkeitsgrenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten weiter verwischt würden.

Zudem wird beanstandet, dass die Einbindung des Themas Abtreibung in eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen inhaltlich nicht zwingend sei. Zwar bestehe breiter Konsens über die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes von Gewaltopfern, die Ausweitung auf reproduktionspolitische Fragen gehe jedoch über den ursprünglichen Zweck hinaus. Beobachter sehen darin den Versuch, politisch umstrittene Inhalte über bestehende Schutzinstrumente in europäisches Recht einzuführen.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren steht noch die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments an. Änderungen einzelner Passagen gelten jedoch als schwierig, da dies die gesamte Richtlinie betreffen würde. Kritiker sehen darin ein Dilemma zwischen dem Erhalt bewährter Schutzmechanismen und der Ablehnung umstrittener inhaltlicher Erweiterungen.

Ruf zur Sachlichkeit

Vor diesem Hintergrund fordert die Comece eine sachliche und verantwortungsbewusste Debatte. Ziel müsse es sein, Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ohne grundlegende ethische Fragen zu verkürzen oder nationale Zuständigkeiten zu unterlaufen. Die Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch bleibe damit eine zentrale gesellschaftliche und ethische Herausforderung für die Europäische Union.

Copyright für das Material der KAP: 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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