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Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit

13. März 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Regierung nicht bereit, katholisches Hospiz von Bereitstellung von Sterbehilfe befreien – Erzbischof Lépine: „Nach dem katholischen Glauben ist das menschliche Leben ein heiliges und unantastbares Geschenk, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“


Montreal (kath.net/pl) Die Provinzregierg von Québec erteilt dem katholischen Hospiz St. Raphael Palliative Care Home and Day Center keine Erlaubnis auf Befreiung von der Bereitstellung von Sterbehilfe. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde beim Gesundheitsminister beantragt, aber abgelehnt.In diesem kanadischen Bundesland sind seit Mitte 2023 sämtliche Einrichtungen der Palliativpflege zur Bereitstellung der ärztlich assistierten Sterbehilfe gesetzlich verpflichtet. Die Erzdiözese Montreal hat nun Klage gegen die Provinzregierung eingereicht.

Der Erzbischof von Montreal, Christian Lépine, erklärte: „Wir bitten das Gericht anzuerkennen, dass es im Widerspruch zu unserer in der kanadischen und der Quebecer Charta garantierten Religions- und Gewissensfreiheit steht, zu verlangen, dass auf unserem Grundstück Handlungen begangen werden, die in unseren Augen moralisch inakzeptabel sind.“ „Der Staat kapert damit de facto die Absichten der Gründer und Spender und die Mission der ehemaligen Kirche, die wir großzügigerweise einer Gemeinschaftsorganisation zur Verfügung stellen.“ „Hospize – bei denen es sich um Gemeinschaftsorganisationen und nicht um öffentliche Einrichtungen handelt – sollten in der Lage sein, ihre eigene Mission und die Dienstleistungen zu definieren, die sie anzubieten bereit sind, wie es bis vor Kurzem der Fall war.“


Erzbischof Lépine betonte eigens die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens: „Nach dem katholischen Glauben ist das menschliche Leben ein heiliges und unantastbares Geschenk, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“

Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, sagte: „Die Euthanasie-Lobby will jede kanadische medizinische Einrichtung, einschließlich religiös verbundener Institutionen, zwingen, ihre Patienten durch Euthanasie zu töten.“

Die Quebec Life Coalition lobte den Schritt zur offiziellen Klage als „ebenso überraschende wie ermutigende Neuigkeit“.

Im Jahr 2019 hatte die Erzdiözese einen 100-jährigen Mietvertrag mit dem St Raphael Palliative Care House für 1 US-Dollar pro Jahr unterzeichnet. Die Erzdiözese hatte die Bedingung gestellt, dass im Hospiz keine Sterbehilfe durchgeführt wird. Damals erlaubte das Gesetz von Quebec Palliativpflegeeinrichtungen, zu entscheiden, ob sie in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe leisten würden oder nicht.

Foto: Symbolbild


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