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US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin

8. April 2026 in Chronik, keine Lesermeinung
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Chelsey Nelson sah sich durch eine Antidiskriminierungsregelung der Stadt in ihrer Berufsausübung eingeschränkt. Das Gericht gab ihr recht.


Louisville (kath.net/jg)
Die Stadt Louisville (US-Bundesstaat Kentucky) hat sich mit der christlichen Hochzeitsfotografin Chelsey Nelson (Foto) auf eine Zahlung von 800.000 US-Dollar an Anwaltskosten geeinigt. Damit endet ein fast sieben Jahre andauernder Rechtsstreit um die Meinungs- und Religionsfreiheit. Dies gab die christliche Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) bekannt, welche Nelson in dem Verfahren juristisch vertreten hat.

Nelson hatte 2019 Klage gegen die Stadt eingereicht. Sie argumentierte, dass die sogenannte „Fairness Ordinance“ – eine seit 1999 geltende Antidiskriminierungsverordnung, welche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in öffentlichen Einrichtungen verbietet – ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit nach dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verletze. Die Verordnung hätte sie nach ihrer Darstellung zwingen können, gleichgeschlechtliche Hochzeiten zu fotografieren und Inhalte zu erstellen, die ihren christlichen Überzeugungen zur Ehe widersprechen. Zudem sah sie sich daran gehindert, ihre Ansichten auf ihrer Internetseite offen darzulegen. 


Ein Bundesgericht in Kentucky gab Nelson recht und erließ eine dauerhafte Verfügung, die es der Stadt untersagt, die Verordnung in ihrem Fall anzuwenden. Nelson erhielt symbolisch einen Dollar Schadensersatz. Die Stadt war zwar nie direkt gegen Nelson vorgegangen, hatte den Fall jedoch über Jahre hinweg juristisch bekämpft.

Mit der nun vereinbarten Zahlung von 800.000 Dollar an Anwaltskosten ist der Rechtsstreit beendet. Die Stadt betonte, dass die Zahlung ausschließlich der Beilegung des Verfahrens diene und sie weiterhin entschlossen sei, ihre Antidiskriminierungsverordnungen durchzusetzen. 

Nelson und ihre Anwälte von der ADF begrüßten das Ergebnis als Sieg für die freie Meinungsäußerung: Die Regierung dürfe niemanden zwingen, Botschaften zu verbreiten, die gegen die eigenen Überzeugungen verstoßen. 

 


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