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Beichten und Eheschließungen ungültig!

vor 25 Stunden in Deutschland, 27 Lesermeinungen
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Erzbistum Köln warnt nach unerlaubten Weihen deutlich vor Piusbruderschaft: „Beichten und Eheschließungen ungültig“


Köln (kath.net/gem/red/rn)
Das Erzbistum Köln hat eine deutliche Warnung an die Gläubigen herausgegeben, die Sakramente bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) zu empfangen. Ein Gottesdienstbesuch bei der Gemeinschaft sei „unbedingt zu vermeiden“. Hintergrund für den drastischen Schritt sind die jüngsten unerlaubten Bischofsweihen, die von der Bruderschaft am 1. Juli im schweizerischen Ecône ohne päpstliches Mandat und gegen den ausdrücklichen Willen von Papst Leo XIV. vollzogen wurden. Rom hatte diesen Schritt umgehend als „schismatischen Akt“ gewertet, der die automatische Exkommunikation der beteiligten Kleriker zur Folge hatte.

In einer offiziellen Erklärung stützt sich das Erzbistum Köln nun auf die Vorgaben des Vatikans und stellt die kirchenrechtlichen Konsequenzen für Gläubige klar. Priester der Piusbruderschaft würden die Sakramente grundsätzlich unrechtmäßig spenden, da sie in keiner Gemeinschaft mit dem Papst und den Diözesanbischöfen stünden.

Besonders drastisch sind die Auswirkungen auf die Beichte und das Ehesakrament: Da die Pius-Priester über keinerlei kirchliche Jurisdiktion (kirchenrechtliche Vollmacht) verfügen, ist die von ihnen erteilte Absolution im Sakrament der Buße ungültig. Gläubige erhielten dort keine wirksame sakramentale Lossprechung. Ebenso verhält es sich bei Trauungen: Da den Priestern die Vollmacht fehlt, bei Eheschließungen gültig zu assistieren, sind Ehen, die vor der Piusbruderschaft geschlossen werden, kirchenrechtlich ungültig.

Das Erzbistum Köln warnt zudem, dass Laien, die sich der Bruderschaft innerlich und äußerlich anschließen und sich damit von der Autorität des Papstes abwenden, sich ebenfalls in ein Schisma begeben und die Exkommunikation zuziehen. Eine bloß gelegentliche Teilnahme an den Messen der Bruderschaft bewirke dies zwar nicht automatisch, sei aber dennoch „unbedingt zu vermeiden“. Aus Glaubens- und Gewissensgründen sei es nicht zu verantworten, Sakramente bei der Bruderschaft zu suchen.

Gleichzeitig betont das Erzbistum, dass Katholiken, die sich der Liturgie im traditionellen lateinischen Ritus („Alte Messe“) verbunden fühlen, nicht auf die Piusbruderschaft angewiesen sind. Als rechtmäßige Alternativen in voller Einheit mit Rom verweist die Erzdiözese auf Gottesdienste und Seelsorgeangebote von Gemeinschaften wie der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP), die regulär im Erzbistum Köln tätig sind.

Zuvor hatte bereits das Bistum Regensburg – auf dessen Gebiet das Pius-Seminar Zaitzkofen liegt – eine analoge, scharfe Warnung gegen den Besuch der dortigen Gottesdienste ausgesprochen.



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Lesermeinungen

 lakota vor 48 Minuten 
 

Was wird die Zukunft bringen?

"Ein Gottesdienstbesuch bei der Gemeinschaft sei „unbedingt zu vermeiden“. "

Sicher....damit es dort auch so aussieht wie in der "guten" katholischen Kirche - nämlich leer.


0
 
 rosenstaedter vor 2 Stunden 
 

Gerhard Ludwig Kardinal Müller war von 2012–2017 Präfekt des Dikasterium für die Glaubenslehre

@Versusdeum

Die Präfekten, gemäss Ihren Aussagen "unbedeutet" waren (Auswahl:

Joseph Kardinal Ratzinger (1981–2005), der spätere Papst Benedikt XVI.

William Joseph Kardinal Levada (2005–2012)

Gerhard Ludwig Kardinal Müller (2012–2017)

Luis Kardinal Ladaria SJ (2017–2023)

Víctor Manuel Kardinal Fernández (seit 2023)

Eine Exkommunikation kann jeder Diözesan-Bischof aussprechen, wenn ich mich nicht irre!


0
 
 rosenstaedter vor 2 Stunden 
 

Ignaz von Döllinger wurde nach dem 1. Vatikanischen Konzil

durch den Erzbischof von München und Freising, Gregor von Scherr, am 17. April 1871 exkommuniziert.

Er hielt sich an dieses harte Urteil.

Die Sterbesakramente spendete dem tiefgläubigen Ignaz von Döllinger sein Freund Johann Friedrich. In diesem Fall kann man von einem Notfall sprechen!


1
 
 Paddel vor 3 Stunden 

@Marina H

So verstehe ich das auch. Gültig! "Nur" die Lossprechung und die Eheassitenz bedarf noch zusätzlich der kirchlichen juristischen Erlaubnis.

Diese sei aber durch den Weiheakt der neuen Bischöfe "ohne päpstliches Mandat" nicht mehr gegeben.

Die Juristikation ist damit für diese beiden Sakramente in Folge nicht mehr gegeben.

Das Schisma selbst umfasst alle Sakramente, macht diese (Taufe, Firmung, Eucharistie, Priesterweihe, Krankensalbung) aber damit nicht automatisch ungültig sondern unerlaubt. Was ich persönlich als "Spiel mit dem Feuer" empfinde, wenn diese dann trotzdem gespendet werden.


1
 
 Parcival vor 3 Stunden 
 

Die unsichtbare Last des Schismas

Mit Exkommunikation und Schisma entsteht nicht nur ein kirchenrechtliches, sondern auch ein psychologisches Problem. Ein Gläubiger sucht in den Sakramenten Gewissheit. Er möchte nicht mit der Frage leben müssen: *Sind mir meine Sünden wirklich vergeben? Ist meine Ehe kirchlich gültig?* Schon diese Unsicherheit kann das Gewissen belasten. Noch größer ist die Verantwortung des Priesters. Er spricht über einem Menschen die Lossprechung und übernimmt Verantwortung für dessen Heil. Gleichzeitig kann er sich dabei nicht auf die Gewissheit der kirchlichen Autorität stützen, sondern muss darauf vertrauen, dass die Beurteilung seiner eigenen Gemeinschaft zutrifft. Was bedeutet das für ein Gewissen – Tag für Tag, Jahr für Jahr? Ein solcher dauerhafter Loyalitätskonflikt ist psychologisch eine enorme Belastung. Gerade die Sakramente brauchen deshalb nicht nur Glauben, sondern auch größtmögliche kirchliche Gewissheit.


1
 
 Cosmas vor 3 Stunden 
 

@Hardenberg

Franziskus hatte es "den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen," gewährt. Ich kann mich nicht erinnern, dass alle Diözesanbischöfe als Folge von "Misericordia et misera" den Pius-priestern die Beichtvollmacht erteilt hätten. Von "Spaltern von der Piussekte" zu sprechen empfinde ich als inadäquate Wortwahl. Und wenn sie schon so abschätzig denken, sollten Sie sich wenigstens das Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen in Erinnerung rufen. Über die gesamte Bewegung wird man wohl erst in 100 Jahren ein Bild bekommen, das eine historische Einordnung erlaubt, denn trotz mancher Parallelen zur Geschichte ist es auch eine so noch nie dagewesene Entwicklung. Gott der Herr wird zum Zeitpunkt der Ernte entscheiden, was Unkraut, und was Weizen ist. Und da könnte es Überraschungen geben."So hoch der Himmel über der Erde ist, so hoch erhaben sind meine Wege über eure Wege und meine Gedanken über eure Gedanken."


1
 
 Hardenberg vor 11 Stunden 
 

Natürlich ungültig.

Die Erlaubnis von Papst Franziskus, die jetzt widerrufen ist, bezog sich auf die Ortsbischöfe. Ein Ortsbischof muss einem Priester sowohl die Erlaubnis zum Beichtehören als auch zur Trauungsassistenz erteilen. Die deutschen Bischöfe haben diese "Erlaubniserlaubnis" ohnehin nie erteilt. Wie sicht zeigt, ausnahmsweise providentiell, denn diese Spalter von der Piussekte hatten die päpstliche Gnade nie verdient.


5
 
 Hardenberg vor 11 Stunden 
 

@Elemosinarius

"Aber wenn hier in München (oder einer beliebigen anderen deutschen Diözese) die Wortgottesdienstleiterin am Sonntag "das Brot, das Jesus ist" mit uns teilt,"
Schöner hätte der Pfarrer von Ars auch nicht die Kommunion umschrieben. Selbstverständlich darf auch eine Frau die Kommunion austeilen.

"die Krankenhausseelsorgende gemeinsam mit den Angehörigen den sterbenden Opa da salbt "wo es ihm guttut""
Wenn es sich um die Krankensalbung handelt, ist das eine Sakramentensimulation.

"und der Kaplan dem lesbischen Paar "Gottes gutes Wort auf euren gemeinsamen Lebensweg" zuspricht,"

Das ist kein Sakrament.


4
 
 rosenstaedter vor 11 Stunden 
 

Können Sie uns die Namen dieser Kirchen-Rechts-Experten nennen und die Quellen

@Lesa


2
 
 Schillerlocke vor 12 Stunden 
 

Das Erzbistum

setzt hier im Einklang mit Rom klare Regeln. So gehört sich das. So sehen wir Laien uns gut geleitet. Besten Dank an die Eminenz.


4
 
 lesa vor 13 Stunden 

Viel Lärm um Angsmache. Theater.

@Versusdeum: So wurde es von Kirchenrechtsexperten erklärt.
Angstmache, sonst gar nichts.


0
 
 pfaelzer76857 vor 14 Stunden 
 

Es entbehrt nicht in einer gewissen Ironie, dass sich die Anhänger der Piussekte gerade in diesem Punkt auf Papst Franziskus berufen. Zumal sie ihn doch gerne als den Zerstörer der Tradition darzustellen versuchen. Diese Sichtweise wird übrigens anscheinend auch in dieser Bruderschaft gar nicht von allen so gesehen, es gibt auch wohlwollende Worte über den Vorgänger von Papst Leo.

Bemerkenswert ist in jedem Falle, dass diese Warnung nicht aus Essen, Limburg oder München kommt, sondern aus Köln! Gut, dass Kardinal Woelki hier
ganz klar Position bezieht.


4
 
 Christine vor 14 Stunden 

@MarinaH

@Parcival hat es schon mehrfach in seinen Kommentaren (siehe unter Suche mit dem Stichwort "Piusbruderschaft")genauer erklärt:

"Ein exkommunizierter Priester kann aufgrund der gültigen Weihe die Sakramente zwar grundsätzlich weiterhin gültig, jedoch schwer unerlaubt spenden. Ausnahmen sind die Beichte – sie ist ohne die erforderliche Vollmacht (facultas) grundsätzlich ungültig, außer in Todesgefahr (can. 976 CIC) – sowie die Assistenz bei der Eheschließung, die ohne Delegation (des Ortsbischofs) grundsätzlich ungültig ist. Exkommunikation ist daher keine bloße Meinungsverschiedenheit, sondern hat schwerwiegende sakramentale u. kirchenrechtl. Folgen."


4
 
 Toretto vor 14 Stunden 
 

Cosmas

Hören sie auf, in Parsel zu reden! Du zischelst schon wie die Schlange im Paradies

Die traditionalistische Priesterbruderschaft St. Pius X. hatte am 1. Juli im schweizerischen Econe vier Priester ohne päpstliche Zustimmung zu Bischöfen geweiht, obwohl Papst Leo XIV. die Weihen kurz zuvor ausdrücklich untersagt und die Verantwortlichen vergeblich zum Verzicht aufgerufen hatte. Der Vatikan wertete den Schritt daraufhin als "Akt schismatischer Natur", also als kirchliche Spaltung.

Mit einem am Folgetag veröffentlichten Dekret stellte das Glaubensdikasterium in Rom die automatische Exkommunikation der beiden weihenden Bischöfe Bernard Fellay und Alfonso de Galarreta sowie der vier Neugeweihten fest. Zugleich erklärte der Vatikan, dass auch Kleriker und Laien, die sich der Bruderschaft formell anschließen, als Schismatiker gelten und exkommuniziert sind. Die von Priestern der Piusbruderschaft gespendeten Beichten und Eheschließungen seien künftig ungültig.

www.katholisch.at/piusbruderschaft


2
 
 Versusdeum vor 14 Stunden 
 

@rosenstaedter

@Cosmas meint natürlich Kardinal Fernandez, den Leiter der Kongregation für die Glaubenslehre, der zwar nicht "irgendein" Kardinal ist, aber eben auch ein zurecht umstrittener. Und: Könnte jeder Kardinal oder gar jeder Bischof Exkommunikationen aussprechen, hätten wir völliges Chaos*.
Den Einwand von @Cosmas finde ich durchaus interessant. Und am Ende zählt ja ohnehin die "Meinung" Gottes, die aber in diesem Fall niemand zu 100% sicher kennen kann.
* Immerhin ergäben sich interessante Fragen: Ab wie viel % lokalen E. gilt jemand gesamtkirchlich als e.? Und könnten dann andere Bischöfe "Pluspunkte" vergeben, die diese lokal / global verhindern / wieder aufheben würden? Und was wäre, wenn bei z.B. 2/3 eben diese 2/3 der Bischöfe das andere Drittel exkommunizieren würde? Danke für das interessante Gedankenspiel. Endlich einmal etwas Amüsantes.


0
 
 Cyprian63 vor 16 Stunden 
 

@Elemosinarius

Das alles, was sie aufzählen ist eindeutig ungültig und unerlaubt. Ich kenne einen Bischof, der einem Diakon, der die Krankensalbung gespendet hat dies verboten hat, als er (der Bischof) davon erfuhr. Konsequenzen gab es allerdings (leider) keine.
Aber sie haben recht: es wird zu wenig bis gar nicht eingegriffen und es gibt keine Konsequenzen.
Vor allem, wenn jemand im Sterben ist, ist es wichtig, wenn die Angehörigen sich um einen Priester kümmern für die Beichte und Krankenölung.


2
 
 rosenstaedter vor 16 Stunden 
 

Ich empfinde es als Bemerkenswert wenn Sie "Apostolisches Schreiben " von Papst Franziksus

@Cosmas

voll anerkennen.

Ebenfalls die Barmherzigkeit und Güte vom verstorbenen Heiligen Vater Papst Franziskus!

"Apostolisches Schreiben" bewusst in der Vielzahl!


1
 
 Richelius vor 17 Stunden 
 

@ Cosmas: Durch die (große) Exkommunikation erlöschen alle Rechte, Privilegien usw. Dabei ist es egal, wer diese Rechte einst gewährte.

@ MarinaH: Das von Ihnen gesagte gilt für fast alle Sakramente, außer Beichte und Eheassistenz. Bei der Beichte (bzw. genauer der Lossprechung) gibt es allerdings die Ausnahme, dass in akuter Lebensgefahr des Beichtenden jeder Priester gültig und erlaubt das Sakrament spendet.


3
 
 Elemosinarius vor 18 Stunden 
 

Gültig und erlaubt

Aber wenn hier in München (oder einer beliebigen anderen deutschen Diözese) die Wortgottesdienstleiterin am Sonntag "das Brot, das Jesus ist" mit uns teilt, die Krankenhausseelsorgende gemeinsam mit den Angehörigen den sterbenden Opa da salbt "wo es ihm guttut" und der Kaplan dem lesbischen Paar "Gottes gutes Wort auf euren gemeinsamen Lebensweg" zuspricht, sieht sich kein Bischof zu irgendeiner Stellungnahme veranlasst. Ist ja auch sicher alles gültig und erlaubt...


1
 
 Cosmas vor 20 Stunden 
 

Apostolisches Schreiben 'Misericordia et Misera'

"Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen. Für das pastorale Wohl....... setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen." Ein weiteres päpstliches Schreiben von 2017 hat die gültige Assistenz bei Eheschließungen ermöglicht. Dieses damalige päpstliche Schreiben kann nicht durch die jetzige "erläuternde Note" zu einem Dekret eines Dikasteriums aufgehoben werden, das auch keinen Hinweis enthält, dass es dem Papst zur Zustimmung vorgelegt worden war. Im Dekret selbst steht nichts von Ungültigkeit der Beichte und Eheassistenz.


0
 
 MarinaH vor 20 Stunden 
 

bitte um Aufklärung

bisher habe ich gelesen, dass die Bischofsweihen zwar gültig, aber unerlaubt seien. Habe ich das richtig verstanden?
Wenn nun diese Bischöfe und die von ihnen gültig geweihten Priester, Sakramente spenden, wieso sind diese dann ungültig?

Wie mir mal erklärt wurde, bleibt selbst ein suspendierter Priester immer noch Priester. Er darf zwar keine Sakramente mehr spenden, außer im Notfall. Wenn er es aber dennoch tut, sind sie für den Empfänger gültig. Oder habe ich einen Denkfehler?


1
 
 gebsy vor 20 Stunden 

Das war zu befürchten:

Die Verunsicherung des Volkes Gottes ist wohl nicht mehr zu überbieten ...


1
 
 Jothekieker vor 21 Stunden 
 

@Cosmas

Das habe ich auch irgendwo gelesen, aber mir bleiben dabei Zweifel. Der Papst muß nicht alles selbst erledigen, dafür hat er schließlich seine Kurie, die in seinem Auftrag handelt.
Ich würde mich deshalb nicht darauf verlassen, daß ein Dekret, das eines seiner Dikasterien in seinem Namen herausgibt, hier nicht anwendbar ist, nur weil sein Vorgänger die gegenteilige Handlung selbst erledigt hat.


2
 
 rosenstaedter vor 21 Stunden 
 

Hat in Diözesan-Bischof keine Vollmachten für eine Exkommunikation?

@Cosmas

Sie erwähnen einen Kardinal?

Ist Rainer Maria Woelki nicht auch im Rang eines Kardinals?


2
 
 Veritasvincit vor 22 Stunden 
 

@Cosmas

Sie behaupten, die von Franziskus erteilte päpstliche Erlaubnis zur Sakramentspendung gelte noch und könne nur vom jetzigen Papst widerrufen werden. Hätte dieser die Erlaubnis erteilt, müsste er sie doch wohl nicht extra widerrufen.


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 Stefan Fleischer vor 22 Stunden 

Disziplin und Gehorsam

Die Tatsache, dass längst nicht alle Bischöfe sich in dieser Frage einmütig hinter Rom stellen, zeigt mir, dass viele deutschsprachigen Bischöfe (in der Schweiz meines Wissens fast alle) in der Frage von Disziplin und Gehorsam im gleichen Spital krank sind, wie die Verantwortlichen der Piusbruderschaft. Solange Rom das sagt, was man hören will, herrscht Friede, Freude, Honigkuchen. Wenn aber Rom einmal anderer Ansicht ist, herrscht das grosse Schweigen bis hin zur offenen Auflehnung.


2
 
 Cosmas vor 23 Stunden 
 

Das muss wohl der Papst verfügen und feststellen!

Die von Franziskus erteilte päpstliche Erlaubnis zur Beichte und Eheassistenz gilt noch. Sie kann nur vom Papst widerrufen werden, was bisher nicht geschehen ist, und nicht von einem Kardinal.


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