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Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestellt

vor 15 Stunden in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen die Betreiber des christlichen Kanals „Eternal Life“, „Niko“ und „Tino“, eingestellt. Es liege keine verfolgbare Straftat vor.


Hamburg (kath.net) Good News für die christlichen YouTuber „Niko“ und „Tino“: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Betreiber des Kanals „Eternal Life“ (Ewiges Leben) eingestellt. Wie die Sprecherin der Anklagebehörde, Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erklärte, liegt in dem Fall keine verfolgbare Straftat vor. Gegen die YouTuber war seit Februar 2025 wegen des Verdachts der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ nach § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) ermittelt worden.


Hintergrund des Verfahrens war ein im Jahr 2024 veröffentlichtes Video, in dem sich die beiden Content Creator kritisch mit islamischem Antisemitismus auseinandergesetzt hatten. Darin hatte Niko unter anderem Bildmaterial von Demonstranten, die das Hamas-Massaker an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober 2023 feierten, sarkastisch mit den Worten kommentiert: „Wir haben das Jahr 2024 und Antisemitismus ist in Deutschland offiziell wieder erlaubt.“

Tino äußerte sich in dem Beitrag unter anderem mit den Worten: „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben. Sie kämpfen für eine tote Botschaft und für einen toten Gott. Sie wollen ein irdisches Reich in dieser Welt aufrichten.“

Der Fall hatte aufgrund seiner Reichweite und der juristischen Dimension zuvor auch in internationalen Medien für Aufsehen gesorgt. Mit der Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft ist das Verfahren nun offiziell beendet.


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Lesermeinungen

 Versusdeum vor 10 Stunden 
 

Mal was Positives von dort

Vor einigen Jahren hatten sie dort noch Volksverhetzungsklagen gegen einen "türkischen Funktionär aus Hamburg" nicht angenommen, der gegen uns als "Köterrasse" bzw. "Hundeclan" gehetzt hatte, dem Allah die Lebensgrundlagen entziehen möge. Begründung der Nichtannahme: Der Volksverhetzungsparagraph schütze die Mehrheitsgesellschaft nicht (sic! da mal wieder Menschen zweiter Klasse im eigenen Land) und "die Deutschen" gebe es durch Zuwanderung der letzten Jahrzehnte auch gar nicht mehr (sic! da das sonst als "rechte Verschwörungstheorie" gilt). Ein Gesetzentwurf der AfD, uns endlich auch zu schützen, wurde daraufhin vom Bundestag abgelehnt. Lt. Debatte teils ausdrücklich, da wir ja angeblich eh geschützt würden (völlige Ahnungslosigkeit oder glatte Lüge?), teils, weil wir zwar nicht geschützt würden, es aber auch kein Problem mit Volkverhetzung gegen Deutsche gebe (klar: Was legal ist, erscheint ja auch nicht in der Statistik).
Kannste Dir nicht ausdenken.
Aber abwählen.


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