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Top-15meist-diskutiert- Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
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- Beichten und Eheschließungen ungültig!
- Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
- "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
- „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
- Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
- Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
- Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
- Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
- Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
- Amnesty International stuft englische kath. Bischofskonferenz als „gegen [Menschen]-Rechte“ ein!
- Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
- Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
- Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
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Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret einvor 3 Tagen in Chronik, 34 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Laut FSSPX wären die Sanktionen damit vorerst ausgesetzt. Vatikan dürfte hier aber eher rasch auf den Einspruch reagieren
Rom (kath.net)
Der Konflikt zwischen dem Vatikan und der Piusbruderschaft geht in die nächste juristische Runde. Wie kirchenrechtliche Kreise bestätigen, hat die traditionsverbundene Bruderschaft am 11. Juli 2026 offiziell einen „vorläufigen Einspruch“ gegen das Dekret des Dikasteriums für die Glaubenslehre eingereicht. Dieses von Rom erlassene Dokument hatte weitreichende Exkommunikationen und die Feststellung eines Schismas zur Folge, nachdem die FSSPX am 1. Juli vier neue Bischöfe ohne päpstliches Mandat geweiht hatte. 
Mit dem am vergangenen Samstag eingereichten Schreiben nutzt die Piusbruderschaft ein reguläres kirchenrechtliches Instrument. Gemäß Kanon 1734 des Codex Iuris Canonici (CIC) handelt es sich hierbei um den formalen und obligatorischen ersten Schritt, bei dem der Aussteller eines Verwaltungsaktes (in diesem Fall das Glaubensdikasterium) gebeten wird, seine Entscheidung zu überdenken, abzuändern oder zurückzunehmen.
In einer Stellungnahme betont die Bruderschaft, dass dieser Schritt „im Geiste der Achtung vor der kirchlichen Autorität“ und zur Wahrung von „Gerechtigkeit, Wahrheit und dem Wohl der Kirche“ erfolge. Man mache lediglich von dem Recht Gebrauch, das jeder physischen oder juristischen Person im Kirchenrecht zusteht, wenn sie sich durch einen Verwaltungsakt geschädigt sieht. Die Bruderschaft verweist in ihrer Argumentation auf Kanon 1353 CIC. Dieser Paragraph regelt, dass ein Rekurs (Einspruch) gegen die Verhängung oder Feststellung einer kirchlichen Strafgewalt eine aufschiebende Wirkung (suspensiver Effekt) besitzt. "Berufung oder Beschwerde gegen richterliche Urteile oder gegen Dekrete, die irgendeine Strafe verhängen oder feststellen, haben aufschiebende Wirkung.", heisst es dort im Wortlaut. Es wird damit gerechnet, dass der Vatikan eher rasch auf den Einspruch reagieren wird.
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Lesermeinungen| | Parcival vor 13 Stunden | | | | @Versusdeum - verweigerte Anerkennung kirchl. Hierarchie Derzeit ist die SSPX nicht sedisvakantistisch. Sie anerkennt den Papst (noch) ausdrücklich. Das kirchenrechtl. Problem entsteht dort, wo dieses Bekenntnis dem konkreten Handeln widerspricht. Das I. Vatikanische Konzil (Pastor aeternus, DH 3064) lehrt, dass der Papst die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche besitzt. Wer trotz eines ausdrückl. päpstl. Verbots Bischöfe weiht, widersetzt sich objektiv der Ausübung eben dieser Gewalt. Deshalb spricht die Kirche von einem schismatischen Akt – nicht weil das Papstamt geleugnet würde, sondern weil seine konkrete Jurisdiktion zurückgewiesen wird. Entscheidend ist nicht die formale Anerkennung des Papstes, sondern die Anerkennung seiner von Pastor aeternus definierten Jurisdiktionsgewalt auch im konkreten Handeln. |  4
| | | | | Parcival vor 13 Stunden | | | | @Versusdeum - Empfang der Erzbischöfin von Canterbury taugt nicht zur Kirchenkritik ACHTUNG: Der Empfang der Erzbischöfin von Canterbury beweist keine Anerkennung ihrer Ämter oder Lehren. Sie wurde auch in Jerusalem von den Oberhäuptern der christlichen Kirchen empfangen und nahm am gemeinsamen Gebet teil. Niemand wird deshalb behaupten, die orthodoxe Kirche anerkenne das anglikanische Frauenpriestertum oder die anglikanische Ekklesiologie. Genauso wenig folgt aus einem päpstlichen Empfang eine Billigung anglikanischer Positionen. Solche Begegnungen sind Ausdruck diplomatischer und ökumenischer Höflichkeit, nicht lehramtlicher Zustimmung. Die kath. Kirche hält unverändert an "Apostolicae curae" fest und beurteilt anglikanische Weihen weiterhin als ungültig. Wer daraus das Gegenteil ableitet, verwechselt diplomatische Gesten mit Dogmatik. |  4
| | | | | discipulus vor 16 Stunden | | | | @Versusdeum: Anerkennung "Wann hat die Piusbruderschaft Ist "den Hl. Vater und die kirchliche Hierarchie" nicht anerkannt?"
Am 01.07.2026. Deutlicher kann man die Anerkennung des Hl. Vaters nicht verweigern, als daß man gegen die von ihm verantworteten Rechtsordnung und gegen seinen AUSDRÜCKLICHEN Appell Bischöfe weiht und sich damit die Exkommunikation als Tatstrafe zuzieht.
"Sie sind ja keine Sedesvakantisten oder irgendwelche protestantischen Abspaltungen"
Aber genauso verhalten sie sich. |  3
| | | | | Rolando vor 23 Stunden | | | | lesa Liebe @lesa, alles recht und gut, doch Bekehrungen sind Gnade, viele gibts in Medjugorie, wo die Muttergottes der "Konzilskirche" erscheint. Auch Muslime erfahren Bekehrungen. Die gibts, mit oder ohnen Piusbrüder. Was gibt den Piusbrüdern das Recht, die Kirchenführungen seit dem 2.VK als vom Glauben abgefallen zu bezeichnen, (verlesene Erklärung zum Umschiffen der Frage der Liturgie, liegt das päpstliche Mandat vor?). Warum hat denn Jesus den Petrus, den Verleugner, und nicht den Lieblingsjünger Johannes zum Kirchenoberen erwählt?
Vertrauen die Piusbrüder nicht auf die Gnade die Gott dem Petrusamt gibt? Wollen die es selber alles regeln? Und dabei den Ungehorsam legimitieren? |  4
| | | | | lesa vor 27 Stunden | |  | Mei, wie einfach ... @Rolando: Der Notstand der Desorientierung ist enorm, gerade auf moralischem Gebiet. Darum geht es ja gerade, um Licht auf dem Weg für die Menschen durc ungekürzte Verkündigung.
Und "Mei wie einfach" kann "Rom", können vernebelte Bischöfe jene aus dem Weg räumen, mit Sprechverboten belegen, diejenigen entfernen, die sich gegen Irrlehren, die dem Evangelium widersprechen und die das Dikasterium vertritt, zu Worte melden.
So ging es auch ecclesia dei Gemeinschaften (Petr.br. in Frankreich in drei Fällen einfach aufgelassen.), und wie vielen Diözesanpriestern wurde das Handwerk gelegt, bzw. will man es tun.. Bis in diese Tage geht das fort Aber mei, die Krebszellen der ungeklärten Zweideutigkeiten sollen halt weiter gedeihen, nicht so schlimm.
Damit Schluss in diesem Thread.
Gute Nacht, schlaft gut! |  1
| | | | | Versusdeum vor 27 Stunden | | | | @Bene16 Wann hat die Piusbruderschaft Ist "den Hl. Vater und die kirchliche Hierarchie" nicht anerkannt? Sie sind ja keine Sedesvakantisten oder irgendwelche protestantischen Abspaltungen, deren Vertreter von den Päpsten herzlich empfangen werden, so wie erst im Frühjahr die "Erzbischöfin von Canterbury", die nach katholischem Amtsverständnis nicht einmal eine Bischöfin sein kann. |  0
| | | | | discipulus vor 28 Stunden | | | | @lesa: Nachfragen Ich habe zwei Fragen an Sie.
1. Wie reagieren Sie, wenn der Apostolische Stuhl den Einspruch der Piusbruderschaft ablehnen sollte. Würden Sie dies anerkennen?
2. Wie reagieren Sie, wenn der Erzbischof von Antwerpen sich auf Ihre Argumente berufen sollte, um verheiratete Männer zu Priestern zu weihen, weil es in seiner Diözese einen Notstand gibt, weil es zu wenige Priester gibt? Würden Sie das gutheißen? |  3
| | | | | Rolando vor 31 Stunden | | | | Parcival/lesa Mei ist das kompliziert, wenn das Ehebrecher lesen, sich dann auf den "Notstand" berufen, die kommen ja dann aus dem hin und her nicht mehr raus :-).
Fakt ist doch das die Petrusbrüder das Gleiche machen, keinen Notstand haben, die Piusbrüder sich durch Ungehorsam den vermeintlichen Notstand geschaffen haben. Es wird erst eine Einigung geben, wenn sich Rom den Piusbrüdern anpasst, umgekehrt scheint es nach 40 Jahren! nicht möglich zu sein. Es ist wie bei der Versuchung Jesu, der Teufel versuchte mit dem Wort Gottes, hier mit dem Kirchenrecht. Das rumgeeiere bei der Frage, liegt das päpstliche Mandat vor, eine Frage die klar mit Ja oder Nein beantwortbar ist, zeigt was recht ist und was nicht.
Die Advokata erscheint nach wie vor auch in der sog. Konzilskirche, evtl. mal sie fragen. |  1
| | | | | Mensch#17 vor 32 Stunden | | | | Umkehr oder Rechthaberei? Naja - mal wieder eine neue Variante!
Ich würde diesen Einspruch unter dem Stichwort "Rechthaberei" verbuchen. Von Demut und Umkehr keine Spur.
Wenn es nicht so peinlich wäre, würde man wohl am liebsten auch noch gleich eine "Belobigung" für sich beantragen! - Segen liegt da eher nicht drauf.
Kehrt um! - Ihr habt kein höheres Wissen! |  3
| | | | | Parcival vor 32 Stunden | | | | Sünde und Delikt – ein Grundprinzip des Kirchenrechts Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen Sünde und Delikt. Die Sünde betrifft das Gewissen des Menschen vor Gott (forum internum). Das Delikt betrifft die äußere, sichtbare Ordnung der Kirche (forum externum). Deshalb genügt es kirchenrechtlich nicht, sich auf gute Absichten oder einen vermeintlichen Notstand zu berufen. Die Kirche muss objektiv beurteilen, ob ein kirchenrechtliches Delikt vorliegt und welche Rechtsfolgen daraus entstehen. Diese Entscheidung steht nach Pastor aeternus (DH 3064) der kirchlichen Autorität zu, der Christus die volle Hirten- und Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche anvertraut hat. Das letzte Urteil über das Gewissen steht Gott zu; die verbindliche Beurteilung äußerer kirchenrechtlicher Handlungen und ihrer Rechtsfolgen hat Christus jedoch seiner Kirche übertragen. Diese Unterscheidung gehört zu den Grundprinzipien des kanonischen Rechts, nicht erst seit dem 2. Vatikanischen Konzil. |  4
| | | | | Parcival vor 32 Stunden | | | | @Lesa – Der Denkfehler liegt früher Sie setzen bei den Cann. 1323/1324 bereits voraus, was kirchenrechtlich erst festgestellt werden muss. Diese Canones greifen nicht schon deshalb, weil sich jemand auf Notstand oder Irrtum beruft. Zunächst ist zu klären, ob ein rechtlich relevanter Notstand überhaupt vorliegt und ob ein Irrtum tatsächlich schuldlos war. Darüber entscheidet im forum externum nicht der Betroffene selbst, sondern die zuständige kirchliche Autorität. Andernfalls könnte jede Person durch Berufung auf einen subjektiv empfundenen Notstand die Strafnorm des Gesetzes außer Kraft setzen. Genau deshalb prüft das Kirchenrecht zunächst den objektiven Sachverhalt und erst danach mögliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe. Die Cann. 1323 und 1324 ersetzen diese Prüfung nicht, sondern setzen sie voraus. Darin liegt die Verkürzung Ihrer Argumentation. |  4
| | | | | Parcival vor 32 Stunden | | | | @Lesa – Problematische Verkürzung des zitierten Canones Can. 1323, 4° setzt eine wirkliche Notlage oder erhebliche Beschwernis voraus; zudem greift er nicht, wenn die Tat in sich schlecht ist oder den Seelen schadet. Die bloße Berufung auf einen „Notstand“ genügt daher nicht. Can. 1323, 7° verlangt, dass jemand ohne eigene Schuld irrtümlich eine solche Notlage annimmt. Aufrichtige Überzeugung ist nicht schon schuldloser Irrtum; nach can. 1321 §4 wird bei äußerer Gesetzesverletzung die Zurechenbarkeit zunächst vermutet. Can. 1324 §1, 8° i.V.m. §3 verhindert zwar eine Tatstrafe, wenn jemand schuldhaft, aber tatsächlich irrtümlich einen Rechtfertigungsgrund aus can. 1323, 4° oder 5° annimmt. Auch das muss jedoch im konkreten Fall nachgewiesen werden. Can. 1325 schließt grob fahrlässige, sorglose oder gewollte Unkenntnis ausdrücklich aus. Aus den Vorschriften folgt daher keineswegs automatisch: keine Exkommunikation. |  4
| | | | | lesa vor 33 Stunden | |  | Was steht im Kirchenrecht? Teil 1 Wie seit Jahren sucht die FSSPX Gott sei Dank Verständigung mit "Rom". Beten wir, dass der Hl. Geist "Regie führt".
„Ohnehin ungültig“ im vorigen Kommentar war selbstversnicht als Einwand gedacht, sondern Resumé aus mehrfach erfolgter kirchenrechtlicher Darlegung, aus der hier zitiert wird:
"Ist die Exkommunikation überhaupt gültig eingetreten? Antwort nach näherer kirchenrechtl. Prüfung: Nein ... aus drei unabhängigen Gründen:
Rom beruft sich auf Can. 1387 CIC: Bischofsweihe ohne päpstl. Auftrag zieht normalerweise automatische Exkommunikation nach sich. Aber diese Tatstrafe tritt nicht ein, wenn die allgemeinen Regeln über Notstand, Irrtum und Tatstrafen greifen. Genau das ist hier der Fall.
1. Grund: Echter Notstand – Can. 1323, 4°
„Keiner Strafe unterworfen ist, wer aufgrund einer Notlage ... gehandelt hat."
Eine Bischofsweihe ist nicht in sich schlecht, sie ist ein Sakrament. Der Streit betrifft allein die fehlende päpstliche Erlaubnis – nicht die Handlung selbst. |  0
| | | | | Parcival vor 33 Stunden | | | | Can. 1353 CIC – warum der Rekurs nicht für alle dieselben Rechtsfolgen hat Can. 1353 CIC gilt nicht für alle gleichermaßen. Bei den weihenden und geweihten Bischöfen geht es um eine latae sententiae-Exkommunikation (can. 1364 §1 i. V. m. can. 1383 CIC), die kraft Gesetzes mit der unerlaubten Weihe eintritt. Anders ist die Rechtslage bei Priestern, Ordensangehörigen, Mitgliedern des Dritten Ordens und Laien. Das Dekret beurteilt ihre persönliche Beteiligung am festgestellten Schisma. Zu prüfen ist insbesondere, ob sie den Tatbestand des Schismas (can. 751 CIC) persönlich verwirklicht haben und ob Ausschluss- oder Milderungsgründe der cann. 1323–1324 CIC eingreifen, etwa Handeln im Irrtum, aus schwerer Furcht, wegen eines vermeintlichen Notstands, bei verminderter Zurechenbarkeit oder aufgrund eines Tatsachenirrtums. Über diese Fragen ist im Rekursverfahren zu entscheiden. Sind die Voraussetzungen des can. 1353 CIC erfüllt, hat der Rekurs gegen das Feststellungsdekret bis zur Entscheidung aufschiebende Wirkung. |  3
| | | | | lesa vor 33 Stunden | |  | Was steht im Kirchenrecht? Teil 2 2. Grund: Schuldloser Irrtum: – Can. 1323, 7°
„Keiner Strafe unterworfen ist, wer ohne Schuld geglaubt hat."
Selbst wenn d. Hl. Stuhl behaupten würde, es habe objekt. keinen Notstand gegeben – entscheidend bleibt, ob die handelnden Bischöfe ohne Schuld glaubten, dass eine Notlage vorliegt. Es muss nicht einmal bewiesen werden, dass der Notstand objektiv bestand. Es genügt, dass die Handelnden in gutem Glauben davon überzeugt waren. Dann greift Can. 1323, 7° – und keine automatische Exkommunikation tritt ein. |  0
| | | | | lesa vor 33 Stunden | |  | Was steht im Kirchenrecht? Teil 3 3. Grund: Keine Tatstrafe – Can. 1324 §3
„Unter den in §1 genannten Umständen trifft den Täter keine Tatstrafe."
Selbst wenn jemand sich schuldhaft geirrt hätte – selbst dann verhindert Can. 1324 §3 die automatische Exkommunikation. Man könnte höchstens eine mildere Strafe oder Buße verhängen. Aber eine von selbst eingetretene Tatstrafe kann unter diesen Umständen nicht behauptet werden.
Das Ergebnis – selbst im schlimmsten Fall:
Selbst wenn Rom sagt: es gab objektiv keinen Notstand, die FSSPX irrte sich, und dieser Irrtum war sogar schuldhaft – selbst dann sagt das Kirchenrecht klar: keine automatische Tatstrafe.
Can. 1323, 4°: Echter Notstand → keine Exkommunikation.
Can. 1323, 7°: Schuldlos angenommener Notstand → keine Exkommunikation.
Can. 1324 §1 + §3: Selbst schuldhaft irrtümlich angenommener Notstand → keine automatische Tatstrafe. |  0
| | | | | Christine vor 2 Tagen | |  | Berufung auf das Kirchenrecht – ein Spiel mit dem Feuer: Can. 1365 § 2. Wenn andauernde Widersetzlichkeit oder die Schwere des Ärgernisses es erfordern, können weitere Strafen hinzugefügt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.
Can. 1365 – Wer...eine der in can. 750 § 2 oder in can. 752 behandelten Lehren hartnäckig ablehnt und, nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius nicht widerruft, ist mit einer Beugestrafe und Amtsverlust zu bestrafen; diesen Strafen können andere der in can. 1336 §§ 2-4 genannten Strafen hinzugefügt werden.
Can. 1368 – Wer...durch öffentliche schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln...gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Hass und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
Can. 1326 - § 1. Der Richter muss härter als Gesetz...es bestimmen,bestrafen:
1° denjenigen, der nach der Verhängung oder Feststellung einer Strafe weiterhin in seinem strafwürdigen Verhalten verharrt www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_index.htm |  2
| | | | | discipulus vor 2 Tagen | | | | Rechtswirkung Anders als von der Piusbruderschaft und ihren Anhängern behauptet, hat ein Einspruch gegen die Exkommunikation bei den Bischöfen keine aufschiebende Wirkung, weil es sich dabei nicht um eine positive Spruchstrafe, sondern um eine Tatstrafe handelt. Anders verhält es sich wohl bei den Priestern und Laienmitgliedern der Piusbruderschaft und ihren Anhängern, da kann man wohl von einer aufschiebenden Wirkung ausgehen. |  3
| | | | | discipulus vor 2 Tagen | | | | @Bene16: Anerkennung Zumindest möchte die Piusbruderschaft den Anschein erwecken, die kirchliche Hierarchie anzuerkennen. Aus ihrer Binnenlogik heraus und um das eigene Selbstbild bei den Anhängern aufrechtzuerhalten, ist das nur konsequent.
Die alles entscheidende Frage ist dann allerdings, ob sie die Entscheidung Roms zu dem Einspruch akzeptieren, und bei einer m.E. zu erwartenden abschlägigen Antwort bereuen, sich dem Urteil des Heiligen Vaters unterwerfen und Buße tun. Daran entscheidet sich dann, ob sie und ihre Anhänger ins offene Schisma gehen oder im Schoß unserer heiligen, allein seligmachenden Mutter Kirche verbleiben. "Ich habe dir Leben und Tod vorgelegt..." (Dtn 30,19) |  2
| | | | | lesa vor 2 Tagen | |  |
Bene 16: Man erhebt nicht Einspruch, wenn man etwas für gülitg hält |  0
| | | | | Parcival vor 2 Tagen | | | | @Lesa - Sie haben sich entlarvt. Teil 2 Damit wird auch deutlich, weshalb Ihre Beiträge der FSSPX mehr schaden als nützen. Wer Sie liest, muss glauben, die Bruderschaft lehne Rom grundsätzlich ab und erkenne dessen Autorität nicht mehr an. Genau das entspricht aber nicht ihrem tatsächlichen Handeln. Die FSSPX sucht trotz der aktuellen Krise den kirchenrechtlichen Weg, legt Rekurs ein und hält am Gespräch mit Rom fest. Sie kritisieren ausgerechnet diesen Weg. Sie berufen sich sogar auf die sogenannte „große Botschaft“ von La Salette, obwohl sie von Rom als nicht göttlichen Ursprungs zurückgewiesen wurde. Damit verschieben Sie den Maßstab weit über die Position der FSSPX hinaus. Wer so argumentiert, verteidigt die Bruderschaft nicht. Er treibt sie von Rom weg und stärkt genau jene Kräfte, die sie immer weiter in Richtung Sedisvakantismus drängen. |  7
| | | | | Parcival vor 2 Tagen | | | | @Lesa - Sie haben sich entlarvt. Teil 1 Mit diesem Beitrag haben Sie sich selbst entlarvt. Sie erwecken seit Tagen den Eindruck, für die FSSPX zu sprechen. Tatsächlich kritisieren Sie heute offen ihren Kurs. Ihr Satz: „Aber wieder sucht die FSSPX die Verständigung mit Rom“ ist eindeutig. Das kleine Wort „aber“ macht deutlich, dass Sie gerade diesen Weg ablehnen. Die Bruderschaft sucht trotz der schwersten Krise weiterhin das Gespräch mit Rom. Sie stellen sich dagegen. Gleichzeitig erklären Sie die Exkommunikation für ungültig, während die FSSPX Rekurs eingelegt und die aufschiebende Wirkung beantragt hat. Sie nimmt den kirchenrechtlichen Weg ernst – Sie nicht. Damit vertreten Sie nicht die Position der FSSPX, sondern eine deutlich radikalere. |  7
| | | | | Hardenberg vor 2 Tagen | | | | @Lesa Die Exkommunikation ist natürlich gültig, denn sonst würden die "Bischöfe", die in Wahrheit Seelenverführer sind, wohl kaum Einspruch erheben. Davon abgesehen ist die Exkommunikation ja nicht wegen dieser oder jener Lehre und deren Akzeptanz oder nicht Akzeptanz, sondern wegen einer "Weihe" gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes erteilt worden. Es wär schon intelligent und moralisch gut, hier NICHT Märchen oder schlimmer noch Lügen aufzutischen. |  7
| | | | | JP2B16 vor 2 Tagen | | | | @Parcival, als Benedikt 2009 diesen Gnadenakt erließ und die Strafe für die vier Bischöfe aufhob, .. ...dürfte er nicht in "weltlich-juristischer" Dimension gedacht haben, auch wenn es unstrittig ist, dass es einer (juristischen) Ordnung einer "transzendenten Entität" in der diesseitigen Welt und ihrer "Weltlichkeit" bedarf.
Dieser Akt der Barmerzigkeit soll auf etwas Jenseitiges verweisen, das das Hiesige, "unseren Lärm" unwichtig, vergänglich erscheinen lassen soll. Das "forum internum" lebt. Bekehrung kann es jeden Moment für jede Person geben. Diese Hoffnung ist würdige Ehrerbietung Gottes, jenseits aller weltlicher Erfahrung und Rationalität. Die Liebe vermag das. Es ist nicht auszuschließen, dass alle vier "Bischöfe" morgen früh aufwachen und von einem Traum erschüttert worden sind, der sie erkennen lässt. "Weltlich" erscheint das unmöglich, aber unser Glaube und unser Gebet vermag das. Darauf verweisst die Gottesmutter immer wieder. Eine Spontanerkenntnis kann genauso gut auch den Hl. Vater und den Präfekten Fernández ereilen. Der Geist weht schließlich wo und wann er will. |  2
| | | | | Bene16 vor 2 Tagen | | | | Parcival Immerhin scheint die fsspx die Exkommunikation nicht als "ohnehin ungültig" anzusehen. Weiter reicht mein Optimismus nicht. Gott allein kann die Herzen bewegen. |  6
| | | | | lesa vor 2 Tagen | |  | Gott hat nie die Akzeptanz unklarer, zweideutig formulierter Lehren verlangt Korrektur der Überschrift: |  2
| | | | | lesa vor 2 Tagen | |  | Gott hat die Akzeptanz falscher Akzeptanz Die Exkommunikation ist ohnehin ungültig. Aber wieder sucht die FSSPX die Verständigung mit "Rom".
Sogar mit jenem Rom, das die traurige Verheißung von La Salette zu erfüllen im Begriff ist. Es mag dort gute Hirten auch geben, wer auber das Sagen hat, ist Fernandez, der fort und fort Unheil anrichtet. Ein armer Mensch, der viele Befreiungsgebete braucht. Aber es bleibt: "Gott hat nie die Akzeptanz von Lehren gefordert, die unklar oder mehrdeutig formuliert sind, und im Laufe ihrer Geschichte hat die Kirche immer entsprechend gehandelt." (B. Athanasius Schneider, 4.6.2026) |  3
| | | | | Parcival vor 2 Tagen | | | | @Bene16 - Rekurs ≠ Einsicht Ich würde den Rekurs nicht als Zeichen einer inhaltl. Kursänderung verstehen. Bemerkenswert finde ich vielmehr einen anderen Punkt: Die FSSPX beantragt ausdrücklich die "aufschiebende Wirkung der festgestellten Exkommunikationen" nach c. 1353 CIC. In den sozialen Medien hört man von Verteidigern der FSSPX häufig, es gebe überhaupt keine Exkommunikation. Der Rekurs zeichnet jedoch ein anderes Bild. Wer die Aussetzung einer Strafe beantragt, behandelt sie jedenfalls als kirchenrechtl. relevante Realität. Das sagt noch nichts über die inhaltl. Berechtigung aus, wohl aber darüber, dass man das DDF-Dekret ernst nimmt. Ob damit auch die Einsicht verbunden ist, dass die Weihen ohne päpstl. Mandat objektiv dem Gehorsam gegenüber der Hirten- u. Jurisdiktionsgewalt des Papstes widersprechen ("Pastor aeternus", DH 3064), bleibt abzuwarten. Ob angesichts der Entwicklung noch Hoffnung auf eine volle kirchl. Communio besteht, erscheint mir zunehmend fraglich. |  7
| | | | | Stefan Fleischer vor 2 Tagen | |  | @ Parcival Deswegen erwähnte ich, dass es für einen solchen Gnadenakt gewisser Voraussetzungen bedarf. Dass diese die Einsicht, die Reue und Bereitschaft zur Busse sind, hätte ich offensichtlich erwähnen müssen. |  5
| | | | | Bene16 vor 2 Tagen | | | | @Parcival Ist dieser Einspruch ein Zeichen dafür, dass die fsspx den Hl. Vater und die kirchliche Hierarchie anerkennt? |  1
| | | | | Parcival vor 2 Tagen | | | | @Stefan Fleischer; @JP2B16 Die Situation der Priester und Laien wirft meines Erachterns eine andere Frage auf. Angenommen, Rom würde einem Gläubigen eine von ihm selbst zugezogene Exkommunikation oder andere kirchenrechtliche Folgen nach einem Gnadenakt erlassen. Wie soll eine solche Versöhnung dauerhaft gelingen, wenn der Betroffene weiterhin überzeugt ist, dass die Bischofsweihen rechtmäßig waren und der Ungehorsam gegenüber Rom gerechtfertigt ist? Die Kirche kann im forum externum eine Strafe erlassen. Die innere Haltung (forum internum) lässt sich dadurch jedoch nicht automatisch verändern. Bleibt die Überzeugung bestehen, dass das Verhalten richtig war, bleibt auch der eigentliche Konflikt mit der kirchlichen Autorität bestehen. Gerade deshalb setzt jede dauerhafte Versöhnung mehr voraus als einen juristischen Akt. Sie verlangt die Wiederherstellung der kirchlichen Communio auch in der inneren Zustimmung. |  6
| | | | | Mariat vor 2 Tagen | |  | Ruf zur Umkehr; im heutigen Evangelium Evangelium: Mt 11,20–24 ( Einheitsübersetzung)
"In jener Zeit begann Jesus, den Städten, in denen er die meisten Machttaten getan hatte, Vorwürfe zu machen, weil sie nicht Buße getan hatten:
Weh dir, Chórazin! Weh dir, Betsáida! Denn wenn in Tyrus und Sidon die Machttaten geschehen wären, die bei euch geschehen sind – längst schon wären sie in Sack und Asche umgekehrt. Das sage ich euch: Tyrus und Sidon wird es am Tag des Gerichts erträglicher ergehen als euch.
Und du, Kafárnaum, wirst du etwa bis zum Himmel erhoben werden? Bis zur Unterwelt wirst du hinabsteigen. Wenn in Sodom die Machttaten geschehen wären, die bei dir geschehen sind, dann stünde es noch heute. Das sage ich euch: Dem Gebiet von Sodom wird es am Tag des Gerichts erträglicher ergehen als dir."
Die Rückkehr zu Rom; ist m. E. der richtige Weg. |  2
| | | | | JP2B16 vor 3 Tagen | | | | Sehr richtig @verehrter Stefan Fleischer, ... ...wir haben jeweils unsere eigenen Bilder hinter den Begrifflichkeiten und dürften nicht selten hier "den urteilsprechenden Richter" vor unserem geistigen Auge sehen, in dem Fall den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre in Verein mit dem Hl. Vater.
Doch dem ist nicht so. Wie Sie richtig schreiben, kann mittels eines Akt der Gnade eine "Dispens" von der sich selbst zugezogenen Exkommunikation aus gesprochen werden - man hat sich selbst willentlich(!) außerhalb der Gemeinschaft, der der Hl. Vater als rechtmäßiger Nachfolger des Hl. Petrus vorsteht, gestellt; weder der Hl. Vater noch der Präfekt haben sie jenseits der geltenden und klar festgesetzten Grenzen quasi "verbannt". |  6
| | | | | Stefan Fleischer vor 3 Tagen | |  | Nach meinem laienhaften Empfinden kann ein solcher Einspruch vielleicht betr. der Exkommunikation der Priester und Laien aufschiebende Wirkung haben. Die Exkommunikation der weihenden und der geweihten Bischöfe aber haben sich die Betreffenden durch ihr Handeln selbst zugezogen, und zwar im vollen Bewusstsein ihrer Tat und der sich daraus latae sententiae (automatisch) ergebenden Folgen. Es ist ihr eigenes Urteil über sich. Kein anderer Mensch ist daran beteiligt. Die Kirche könnte es höchsten durch einen Gnadenakt aufheben. Dass die Voraussetzungen dafür gegeben wären, dagegen spricht auch dieser Einspruch. |  8
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