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| ![]() Bravo! Erbprinz Alois legt Veto gegen Abtreibungsgesetz in Liechtenstein einvor 2 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung Der Stellvertreter des Landesfürsten verweigert der vom Landtag knapp beschlossenen Gesetzesänderung die nötige Sanktion. Damit bleibt Liechtenstein eine Pro-Life-Zone Vaduz (kath.net) Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat der vom Landtag beschlossenen Einführung einer Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch die verfassungsrechtlich erforderliche Sanktion verweigert. Wie das Fürstenhaus mitteilte, stoppt der Stellvertreter des Landesfürsten damit das Gesetzesvorhaben. Das Töten ungeborener Kinder bleibt im Fürstentum Liechtenstein weiterhin verboten. Nach sorgfältiger Prüfung sei der Erbprinz nach wie vor der Überzeugung, dass eine Fristenregelung nicht geeignet sei, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden, hieß es in der offiziellen Erklärung des Fürstenhauses. Gemäß Artikel 9 der liechtensteinischen Verfassung bedarf jedes Gesetz zu seiner Gültigkeit der feierlichen Sanktion des Landesfürsten. Erbprinz Alois hatte diesen Schritt bereits im Vorfeld angekündigt. Der Landtag hatte zuvor eine Volksinitiative zur Fristenlösung mit der denkbar knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen angenommen. Die Initiative zielte darauf ab, die vorgeburtliche Kindstötung innerhalb der ersten drei Monate zu erlauben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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