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| ![]() „Recht auf Gebet“: Trump-Administration erlässt neue Richtlinien für US-Schulenvor 5 Tagen in Familie, keine Lesermeinung Die Maßnahme zielt darauf ab, das „Recht auf Gebet“ für Schüler und Lehrpersonal landesweit zu stärken und rechtlich abzusichern. Washington D.C. (kath.net) In einem wegweisenden Schritt hat US-Präsident Donald Trump das US-Bildungsministerium angewiesen, neue Richtlinien zum Schutz des religiösen Ausdrucks an öffentlichen Schulen zu veröffentlichen. Die Maßnahme zielt darauf ab, das „Recht auf Gebet“ für Schüler und Lehrpersonal landesweit zu stärken und rechtlich abzusichern. Die neue Anordnung ist eine Reaktion auf jahrelange Debatten über die Trennung von Staat und Kirche in amerikanischen Bildungseinrichtungen. Während Kritiker eine Aufweichung dieser Trennung befürchten, sieht die Regierung darin die Wiederherstellung verfassungsmäßiger Grundrechte, die durch eine „übermäßig säkulare Auslegung“ der Gesetze unterdrückt worden seien. Die vom Bildungsministerium herausgegebenen Anweisungen konkretisieren, dass an den Schulen z.B. ausdrücklich das Recht zugestanden, in Pausen oder vor dem Unterricht allein oder in Gruppen zu beten. Auch Lehrern wird ein gewisser Spielraum eingeräumt, ihren Glauben privat auszudrücken, solange dies nicht als staatliche Nötigung der Schüler missverstanden werden kann. Foto: AI-generiert (c) pixabay/TungArt7 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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