Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  6. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  7. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  8. Die große Täuschung
  9. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  10. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  11. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?

Sie weigerte sich zu gendern – Deutsche Bundesbehörde kündigt Mitarbeiterin

vor 3 Tagen in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Mitarbeiterin hat die Kündigung angefochten und in erster Instanz Recht bekommen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat gegen das Urteil berufen.


Hamburg (kath.net/jg)
Zwischen dem deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und einer Mitarbeiterin läuft derzeit ein Rechtsstreit. Anlass ist die Frage, ob in einer Strahlenschutzanweisung gendergerechte Sprache verwendet werden muss, berichtet die BILD-Zeitung.

Die Mitarbeiterin weigerte sich, in der Strahlenschutzanweisung, einem offiziellen Dokument des BSH, durchgehend gendergerechte Sprache zu verwenden. Sie wurde zunächst zweimal abgemahnt und dann gekündigt.


Die Mitarbeiterin begründet ihr Vorgehen wie folgt. „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Allein seine Funktion steht im Vordergrund“, betont sie. „Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt‘ durch ‚fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“

Nach zwei Abmahnungen entschloss sich das BSH die Mitarbeiterin zu kündigen. Diese geht dagegen juristisch vor und hat schon am 17. Juli 2025 vom Arbeitsgericht Hamburg Recht bekommen. Sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung seien unrechtmäßig, befand das Gericht.

Das BSH hat offenbar gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am 5. Februar soll das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall verhandeln. Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts gab das BSH nur bekannt, dass es zu Personalangelegenheiten „aus Datenschutzgründen“ keine Stellungnahme abgibt.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Hibiskus vor 5 Stunden 
 

bald geht nichts mehr

Die Spitzfindigkeiten unserer Behörden und entrückten Denker lassen wohl keine Zukunft mehr zu. Das sind sektierische Abartigkeiten, letztlich selbstzerstörerisch. - Die komplizierte Geschlechtersprache lenkt total von der Sache ab, ist oft ein Krampf und verwirrt.


0
 
 girsberg74 vor 3 Tagen 
 

Hoffentlich hat in diesem Rechtsstreit

die Mitarbeiterin nicht irgendwo mal ein Komma vergessen (- kann ich mir aber kaum vorstelle)n.


2
 
 discipulus vor 3 Tagen 
 

Urteil des Landesarbeitsgerichts

Das Urteil ist bereits gefallen: Das Landesarbeitsgericht bestätigt das Urteil des Arbeitsgerichts, verwirft aber die Begründung.

Die Anweisung zur Änderung der entsprechenden Strahlenschutzanweisung hätte vom Strahlenschutzverantwortlichen kommen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist die Kündigung unrechtmäßig. Die Urteilsbegründung läßt wohl durchblicken, daß die Anweisung zum Gendern als solche nicht zu beanstanden gewesen wäre.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  8. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  9. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  10. Die große Täuschung
  11. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  12. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  13. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  14. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  15. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz