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Nach einseitig negativer Darstellung des Christentums – Programmbeschwerde an ZDF

24. März 2026 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Positive Aspekte wie die christliche Nächstenliebe, welche Grundlage vieler Grundrechte im deutschen Grundgesetz ist, diakonische Arbeit oder die kulturelle Bedeutung des Christentums für Europa fehlten komplett.


Mainz (kath.net/jg)
Am 19. März 2026 strahlte die Kindernachrichtensendung „logo!“ (KiKA, im Verantwortungsbereich des ZDF) zwei Beiträge zum Thema Religion aus – mit auffälligem Kontrast: Während der Islam und der Ramadan in positiver, fröhlicher Weise präsentiert wurden, fiel die Darstellung des Christentums deutlich negativer aus. Dieser Unterschied hat den Journalisten Thorsten Alsleben dazu veranlasst, erstmals in seinem Leben eine förmliche Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat einzureichen. The European hat seinen zunächst auf X erschienenen Beitrag veröffentlicht.

Der erste Beitrag der Sendung stellte den Fastenmonat Ramadan als freudiges, gemeinschaftliches Ereignis dar. Es wurde betont, wie Familien zusammen essen, beten und feiern. Kritische Aspekte wie etwa Geschlechtertrennung beim Gebet, gesellschaftlicher Druck oder mögliche Zwänge wie zum Beispiel beim Tragen von Kopftüchern wurden nicht thematisiert.


Direkt im Anschluss folgte der Beitrag über das Christentum und die Kirchen. Dieser zeichnete laut Alsleben ein durchweg negatives Bild:

  • Mittelalter: Die Kirche wird als Institution dargestellt, die Angst verbreitet. Wörtlich heißt es in der Sendung: „Die Menschen glaubten das, was in der Kirche gesagt wurde. Die Folge: Sie hatten richtig Angst, dass Gott sie in die Hölle schicken würden, wenn sie sich nicht an die religiösen Regeln hielten.“
    Diese Aussage wurde mit bedrohlichen Bildern und – nach Darstellung des Beschwerdeführers – „diabolischem Lachen“ im Hintergrund untermalt.
  • Ablasshandel: Als zentrales Element der Kirchenfinanzierung wird ausschließlich der Ablasshandel genannt: „Das brachte der Kirche superviel Geld ein, weil so viele Menschen aus lauter Angst Ablassbriefe kauften.“
  • Neuzeit und Gegenwart: Die Sendung erwähnt keine Reformation, keine Aufklärung durch christliche Denker, keine karitativen Leistungen (Krankenhäuser, Schulen, Caritas etc.). Stattdessen wird der schwindende Einfluss der Kirchen so erklärt: „Kirchenleute in den letzten Jahrzehnten haben richtig schlimme Fehler gemacht, zum Teil schreckliche Verbrechen an Kindern begangen.“

Die Moderation verwies am Ende explizit auf weitere Informationen zu „diesen Verbrechen“ auf der Logo-Website.

Positive Aspekte wie die christliche Nächstenliebe, welche Grundlage vieler Grundrechte im deutschen Grundgesetz ist, diakonische Arbeit oder die kulturelle Bedeutung des Christentums für Europa fehlten komplett.

Thorsten Alsleben wirft der Sendung in seiner Beschwerde mehrere Verstöße gegen die ZDF-Programmrichtlinien vor:

  • Ziff. II Abs. 7: Achtung vor religiösen Überzeugungen. Alsleben wirft dem ZDF Herabwürdigung des Christentums durch einseitig negative, angsteinflößende Darstellung vor.
  • Ziff. IV Abs. 2: Keine Verfälschung durch Weglassen wesentlicher Tatsachen oder Suggestivmethoden. Dies sei durch die einseitig negative Darstellung des Christentums verletzt, kritisiert Alsleben.
  • Ziff. IV Abs. 3: Gebot der Ausgewogenheit und sachgerechten Berichterstattung.

Besonders problematisch sei der Kontext: Kinder, die möglicherweise kaum Vorwissen über das Christentum haben, erhalten ein stark verzerrtes, fast ausschließlich negatives Bild – direkt nach einem sehr wohlwollenden Beitrag über den Islam. Alsleben beschreibt, wie seine eigene Tochter während der Sendung entsetzt fragte: „Stimmt das?“ Er unterbrach die Ausstrahlung und erklärte ihr den Zusammenhang. Er bezeichnet die Darstellung als „herabwürdigender, als ich es allenfalls in atheistischen Schmähschriften gesehen habe“.

 


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